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Fakultät für Physik und Astronomie

FAQ


 

Habilitationsgesuch

In diesem Fall kann es sein, dass die betroffenen Dokumente innerhalb der Universität angefordert werden können. Hierfür benötigen wir natürlich ihr  Einverständnis. Bitte melden Sie sich in diesem Fall vor der Abgabe Ihres Antrags einfach im Habilitationsbüro.

  1. Wenn Sie Interesse an einer externen Habilitation haben, können Sie jederzeit den Antrag stellen.
  2. Sollten Sie an der Universität Würzburg mit dem Ziel eines Habilitationsvorhabens angestellt sein, muss der Antrag so zeitnah wie möglich im Habilitationsbüro eingehen.
    Wir bieten im Sinne des Umweltschutzes eine digitale Vorab-Durchsicht Ihrer Unterlagen an. Bitte lassen Sie uns diese hierfür per E-Mail zukommen. So können vor der offiziellen Abgabe mögliche Fehler gefunden und ausgebessert werden.

  1. Nach der Prüfung des vollständig eingereichten Antrags werden die Unterlagen i.d.R. in der nächsten Sitzung dem Fakultätsrat zur Behandlung des Habilitationsgesuches vorgelegt.
    1. Es wird eine Habilitiationskommission (bestehend aus  5 Hochschullehrern/-innen, 1 wissenschaftlichen Mitarbeiter/-in und 1 studentischen Vertreter/-in) sowie ein Zeitraum für das Vorstellungskolloquium festgelegt. Sie erhalten dann ein offizielles Schreiben.
    2. Sie müssen dem Habilitationsbüro mitteilen, wann genau Sie Ihren Vorstellungsvortrag halten wollen. Sobald wir Ihnen diesen Termin bestätigt haben, können Sie Ihr Fachmentorat über Ihren anstehenden Vortrag informieren.
    3. Nach dem Vorstellungsvortrag wird in der nächsten Fakultätsratssitzung eine Entscheidung über die Annahme als Habilitand/in beschlossen. Erst, wenn diese positiv ausfällt, beginnt Ihre Habilitation offiziell

Hier können feststehende Kosten geltend gemacht werden, z.B. für (Büro)Räume, Geräte, Rechner und Zubehör.
Einige Posten,  wie beispielsweise Reise- oder Publikationskosten, können jedoch nicht angegeben werden.
Wichtig ist, dass eine Stellungnahme vorhanden ist, inwiefern der jeweilige Lehrstuhl die Ausgaben abdecken kann.

Das Fachmentorat – bestehend aus drei Mitgliedern – schlägt der/die angehende/r Habilitand/in im Antrag auf Zulassung vor.
Diese drei Personen werden dann Mitglieder des jeweils zuständigen Habilitationsausschusses.

Vorstellungskolloquium

In der nächsten Fakultätsratssitzung wird eine Entscheidung über die Annahme als Habilitand/in beschlossen. Erst, wenn diese positiv ausfällt, beginnt Ihre Habilitation offiziell und Sie erhalten ein entsprechendes Schreiben.

Nach der Abgabe Ihres Antrags auf Zulassung zur Habilitation erhalten Sie ein Schreiben, in welchem Ihnen die eingesetzte Habilitationskommission sowie der Zeitraum mitgeteilt werden, in dem Sie Ihren Vorstellungsvortrag ansetzen sollen.

Gemäß §4 Abs. 3 HabO 2004  muss sich der Wissenschaftler/ die Wissenschaftlerin vor der endgültigen Annahme durch einen hochschulöffentlichen Vorstellungsvortrag vorstellen. Diese Vorstellung geschieht im Rahmen der Vortragsreihe "Physikalisches Kolloquium", das im Semester jeden Montag stattfindet.

Sie müssen sich um diesen Vortragstermin selbstständig kümmern. Verantwortliche für die Vergabe der Termine ist die Kolloquiumskommission. Termine und Zusammensetzung der Kommission sind zu finden unter https://www.physik.uni-wuerzburg.de/aktuelles/veranstaltungen-aus-der-physik/physikalisches-kolloquium/.
Diese Vorstellung geschieht über einen Vortrag in der Vortragsreihe "Physikalisches Kolloquium", das im Semester jeden Montag stattfindet.
Bitte teilen Sie dem Habilitationsbüro rechtzeitig mit, wann Sie Ihr Vorstellungskolloquium halten werden und wie der genaue Titel lautet. Sobald wir Ihnen diesen Termin bestätigt haben, können Sie Ihr Fachmentorat über Ihren anstehenden Vortrag informieren.
Die gesamte Habilitationskommission wird zusätzlich rechtzeitig vom Habilitationsbüro über den Vorstellungsvortrag informiert.

Endgültige Annahme & Beginn des Habilitationsverfahrens

Nach dem Vorstellungsvortrag erstellt die Habilitationskommission eine schriftliche Stellungnahme zum Habilitationsgesuch des Wissenschaftlers/der Wissenschaftlerin für den Fakultätsrat. Nach Eingang dieser Stellungnahme, entscheidet der Fakultätsrat in der nächsten Sitzung über die endgültige Annahme als Habilitand/-in und setzt ein Fachmentorat (3 Hochschullehrer) für das weitere Habilitationsverfahren ein.
Über die Annahme als Habilitand/-in und damit über den Beginn des Habilitationsverfahren werden der/die Habilitand/in und die Mitglieder des Fachmentorats schnellstmöglich informiert.

Sie sind aufgefordert, zusammen mit dem Fachmentorat, schnellstmöglich eine Habilitationsvereinbarung über die erwarteten Leistungen abzuschließen. Diese Vereinbarung muss spätestens drei Monate nach der Annahme mit allen Originalunterschriften im Habilitationsbüro eingegangen sein.

Zwischenevaluation

Gemäß § 7 HabO 2004 muss das Fachmentorat spätestens 2 Jahre nach der Annahme als Habilitand/-in eine Zwischenevaluation durchführen.

  1. Durch diese soll eine Prognose über den Erfolg der Habilitation erstellt werden und ggf. notwendige Korrekturen an der Habilitationsvereinbarung vorgenommen werden. Die Kriterien, die bei der Zwischenevaluation angewendet werden sollen, sind zu finden unter § 7 Abs. 1 HabO 2004:
  2.  
  3. Die Kriterien der Zwischenevaluierung müssen in der Vereinbarung nach § 5 Abs. 4 schriftlich fixiert worden sein. Entscheidungsgrundlagen können insbesondere sein:
  4.  
    • Zahl und Qualität der bisherigen Veröffentlichungen und zur Veröffentlichung angenommene Arbeiten, insbesondere in referierten Zeitschriften und Büchern;
    • die Vortragstätigkeit, insbesondere Zahl der eingeladenen Vorträge und Vorträge auf internationalen Konferenzen;
    • eigene Projekte und Drittmittelanträge;
    • verschiedenartige Arbeitsgebiete oder herausragende Repräsentanz eines Teilgebietes;
    • Auslandsaufenthalte;
    • Preise und Auszeichnungen;
    • die Leistungen in der Lehre, insbesondere die Durchführung der vorgesehenen verschiedenen Lehrveranstaltungen und ihre Resonanz bei den Studierenden;
    • ein öffentlicher Vortrag, in dem der Habilitand über den Stand seiner Arbeit berichtet; 
    • die Teilnahme an hochschuldidaktischen Fortbildungsmaßnahmen

Endevaluierung

Stellt das Fachmentorat bei der Vorbereitung der abschließenden wissenschaftlichen Begutachtung fest, dass die Leistungen innerhalb der Vierjahresfrist nicht erbracht werden können, so kann dem/der Habilitanden/-in eine angemessene Nachfrist eingeräumt werden.

Diese Nachfrist muss per formlosen Antrag beim Dekan beantragt werden. Zeiten der Wahrnehmung von Vertretungen von Professuren, der Inanspruchnahme von Elternzeit oder eines Beschäftigungsverbots nach der Verordnung über den Mutterschutz von Beamtinnen sowie bei Habilitanden, die nicht Mitglieder der Universität Würzburg sind, sollen die Vierjahresfrist verlängern.

Gemäß §8 HabO 2004 muss spätestens nach Ablauf von vier Jahren nach der Annahme als Habilitand/-in eine abschließende wissenschaftliche Begutachtung vom Fachmentorat eingeleitet werden.

  1. Für die abschließende wissenschaftliche Begutachtung muss der/die Habilitand/-in folgende Unterlagen (siehe „Checkliste Abgabe wissenschaftliche Begutachtung“) im Habilitationsbüro vorlegen:
     
    1. einen aktualisierten vollständiger, chronologischer Lebenslauf (mit Datum und Originalunterschrift);
    2. ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen;
    3. ein Verzeichnis der bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen (Titel der Veranstaltung, Art der Veranstaltung, SWS);d) vier Exemplare der schriftlichen Habilitationsschrift;
    4. eine nicht mehr als zehn Seiten umfassende Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse der eingereichten Arbeiten;
    5. eine Versicherung, dass die schriftliche Habilitationsleistung selbständig verfasst und die Herkunft des verwendeten oder zitierten Materials ordnungsgemäß kenntlich gemacht ist;
    6. eine Erklärung darüber, dass der Bewerber kein anderes Habilitationsgesuch eingereicht hat, ihm kein akademischer Grad entzogen worden ist und auch kein Verfahren gegen ihn anhängig ist, das die Entziehung eines akademischen Grades zur Folge haben könnte.

Wenn dem Habilitationsbüro alles vorliegt, werden diese an die zuständigen Gutachter zur wissenschaftlichen Evaluation weitergegeben.

Nach Eingang der Gutachten wird das Fachmentorat und die Studierendenvertretung durch den Dekan aufgefordert eine abschließende Stellungnahme für die Entscheidung im Fakultätsrat zu erstellen.

Über die endgültige Erteilung der Lehrbefähigung entscheidet der Fakultätsrat nach Vorliegen und Prüfung aller Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen.
Nach erfolgreicher Begutachtung erhält der Habilitand seine Urkunde im Rahmen eines öffentlichen Abschlussvortrags durch den Dekan oder Prodekan.

Antrag auf Verleihung des Titels „Privatdozent“

Nein, aber der/die Habilitierte kann einen Antrag an die Fakultät stellen, um den Titel Privatdozent/-in ("PD") verliehen zu bekommen.

  1. Dazu muss Folgendes im Habilitationsbüro eingereicht werden:
  2.  
    • aktueller lückenloser Lebenslauf
    • formloser Antrag auf Erteilung der Lehrbefugnis
    • Schriftenverzeichnis/Publikationsverzeichnis
    • Formblätter: Verfassungstreue und Scientology