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Fakultät für Physik und Astronomie

Infos zum BAföG

Bescheinigungen nach § 48 BAföG

Zuständig für die Ausstellung von Bescheinigungen nach § 48 BAFöG für Studierende der Fakultät für Physik und Astronomie ist:

Dr. Karsten Schutte
(Sekretariat: Angela Römeis und Andrea Marschall)

Dekanat für Physik und Astronomie

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Studierende des Studienganges Mathematische Physik sich bitte an die zuständige Ansprechperson Prof. Dr. Oliver Roth im Mathematischen Instituts wenden.

Die Formulare (z.B.  Formblatt 5 Leistungsnachweis nach Fachsemester) sind - soweit möglich - selbst zuvor auszufüllen.

Bitte legen Sie das vorausgefüllte Formblatt im Original zunächst während der Öffnungszeiten im Dekanat oder das vorausgefüllte PDF-Formblatt per eMail an das Dekanat vor.

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit !

Dekanat der Fakultät für Physik und Astronomie
Geb. P1 (Physik), Raum B-024
Tel: 0931 31-85720 / -85719
Fax: 0931 31-85720-0

Bitte unbedingt beachten:

Die Bearbeitungszeit für die Bescheinigungen beträgt mindestens 3 Werktage nach Vorliegen aller erforderlichen Nachweise.

Bitte legen Sie die Unterlagen also rechtzeitig vor, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.