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Fakultät für Physik und Astronomie

Prüfungsausschuss

Prüfungsausschuss und Kommission des Studiengangs

Bachelor Nanostrukturtechnik PO2015

Amtszeit: 01.10.2021 - 30.09.2024

stimmberechtigte Mitglieder

  • Vorsitz:
    Prof. Dr. L.W. Molenkamp (Vertretung: Prof. Dr. S. Höfling)
  • stellv. Vorsitz:
    Prof. Dr. P. Jakob (Vertretung: Prof. Dr. R. Ströhmer)
  • Prof. Dr. R. Thomale (Vertretung: Prof. Dr. W. Porod)
  • Prof. Dr. K. Brunner (Vertretung: Prof. Dr. G. Sangiovanni)
  • Prof. Dr. A. Denner (Vertretung: Prof. Dr. B. Hecht)

beratende Mitglieder

  • Apl. Prof. Dr. H. Buhmann (Vertretung: Apl. Prof. Dr. C. Gould)  (wiss. Mitarbeitende)
  • Fr. C. Beck (Vertretung: Hr. H. Diehm) (Studierende)

Email an den Ausschussvorsitzenden

Bekanntmachungen Prüfungsausschuss Bachelor Nanostrukturtechnik

Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.

Studierende des Bachelor-Studiengangs Nanostrukturtechnik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 bzw. 2.1 (Erstfassung bzw. erste Änderungssatzung nach ASPO 2009) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anlage

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Studierende, die in den ab Wintersemester 2012/2013 gültigen Versionen der Bachelorstudiengänge Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Computational Mathematics oder Mathematische Physik studieren und sich für eines der dort vorgesehenen Prüfungsteilmodule

Mündliche Prüfung/ Teilmodul (Version jeweils 2012-WS)

 

Bachelorstudiengang

Math.

Wirt.-math.

Comput. Math.

Math. Physik

Analysis

10-M-ANA-P

10-M-ANB-P

10-M-ANA-P

10-M-ANA-P

Lineare Algebra

10-M-LNA-P

10-M-LNB-P

10-M-LNA-P

10-M-LNA-P

Reine Mathematik

10-M-REI-P

Angewandte Mathematik

10-M-ANW-P

Spezialisierung Mathematik

10-M-SPZ-P

Ergänzung Mathematik

10-M-ERG-P

Numerische Mathematik

10-M-NUM-P

Vertiefung Computational Mathematics

10-M-VTC-P

Ergänzung Computational Mathematics

10-M-ERC-P

Mathematik in der Math. Physik

10-M-MMP

Erweiterung Math. in der Math. Physik

10-M-ERP

Ergänzung Math. in der Math. Physik

10-M-EWP

zur Prüfung anmelden wollen, können dies ausschließlich

  • durch persönliche Anmeldung beim Prüfer, bei der Prüferin oder der von ihm bzw. ihr benannten Sekretariatskraft
  •  und unter Verwendung des dazu vorgesehenen Anmeldeformulars

tun. Das Anmeldeformular kann bei den oben für die Anmeldung genannten Personen oder auf den Studienberatungswebseiten der Mathematik bezogen werden:

www.mathematik.uni-wuerzburg.de/studienberatung

-> Studierende
-> Prüfungsangelegenheiten in modularisierten Studiengängen
-> mündliche Teilmodulprüfungen

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Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.

Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link https://www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/alle-studiengaenge/pruefungen-fristen/upload-arbeiten/ zu finden.

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Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Bachelor-Studiengangs Nanostrukturtechnik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anhang

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Äquivalenz von Modulen aus der Theoretischen Physik

Studierende des Bachelor-Studiengangs Nanostrukturtechnik (Abschluss B.Sc.) können das aus zwei Teilmodulen bestehende Modul Theoretische Physik 1 und 2 (11-TPN) durch das erfolgreiche Absolvieren der beiden Teilmodule Quantenmechanik (11-TQM-2 I 11-QM-1) und Statistik und Thermodynamik (11-STE-1 I 11-ST) aus dem Bachelor-Studiengang Physik ersetzen.

Zum Vollzug der Regelung und für den Eintrag der oben genannten Leistungen ist in jedem Falle ein Antrag auf Anerkennung beim Dekanat zu stellen und die erforderlichen Leistungsnachweise im Original beizufügen.

Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.

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Studierende aus den Bachelor-Studiengängen Version 1.x nach ASPO 2007 können die u.g. Module ersetzen durch die angegebenen Module der neuen Bachelor-Studiengänge Version 2.0 nach ASPO 2009. Zum Vollzug der Regelung und für den Eintrag der Leistungen ist in jedem Falle ein Antrag auf Anerkennung beim Dekanat zu stellen und die erforderlichen Nachweise beizufügen.

Bachelor 1.x

Bachelor 2.O

Veranstaltung / Modul

SWS
 (V+Ü)

Inhalt
 BaMa 1.x

ModNr.

Veranstaltung /
 Modul

SWS
 (V+Ü)

ModNr.

Inhalt
 BaMa 1.x

Experimentelle
Physik 1

4(+2)

Mechanik, Thermodynamik, Schwingungen u. Wellen

E1

Klassische Physik 1

4(+2)

KP1

Mechanik, Wellen, Wärme

Experimentelle
Physik 2

4(+2)

Elektrik und Magnetismus

E2

Klassische Physik 2

4(+2)

KP2

Elektromagnetismus, Optik

Experimentelle
Physik 3

4(+2)

Optik, Quantenphänomene, Einführung Atomphysik

E3

Quanten,-Atom-und Molekülphysik

4(+2)

KM1

Quanten, Atome, Moleküle

Experimentelle
Physik 4

4(+2)

Atom-und Molekülphysik

E4

Quanten,-Atom-und Molekülphysik

4(+2)

KM1

Quanten, Atome, Moleküle

Experimentelle
Physik 5

3(+2)

Einführung i.d. Festkörperphysik

E5

Festkörperphysik 1

4(+2)

KM2

Einführung Festkörperphysik

Experimentelle
Physik 7

2(+1)

Festkörperphänomene (HL, SupraL, Magn.)

E7

Festkörperphysik 2

4(+2)

FK2

Festkörperphysik Teil 2

Experimentelle
Physik 6

2(+1)

Kern-u. Elementar-teilchenphysik

E6

Kern-und Elementarteilchen-physik

2(+1)

KET

Kerne, Elementar-teilchen

Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.

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Der Prüfungsausschuss setzt die Rücktrittsfrist für die Anmeldung zu Prüfungen (z.B. modulübergreifende Prüfungen Bachelor 1.x, semesterübergreifende Modulprüfungen Bachelor 2.x, etc.) auf spätestens 10 Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstermin fest.

Die Studierende können gem. § 24 und § 27 ASPO von einer angemeldeten Prüfung nur innerhalb der oben genannten Frist wirksam zurücktreten. Dabei hat der Rücktritt schriftlich beim Prüfungsamt durch eine Erklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss zu erfolgen. Die Erklärung kann insbesondere auch in elektronischer Form abgegeben werden und bedarf nicht der Angabe von Gründen. Tritt der Prüfling nach dem Ablauf dieser Frist zurück oder versäumt er die Prüfung, so gilt die jeweilige Prüfung, zu der er zugelassen worden ist, insgesamt als abgelegt und nicht bestanden.

Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten. Insbesondere wird unter Bezugnahme auf diesen Beschluss auch auf die verbindlichen Regelungen des § 19 Anmeldung zu Prüfungen, Belegung von Modulen und § 27 Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß der ASPO hingewiesen.

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Studierende des Bachelor-Studiengangs Nanostrukturtechnik (Abschluss B.Sc.) können das aus zwei Teilmodulen bestehende Modul Theoretische Physik 1 und 2 Nanostrukturtechnik (11-TPN), durch das erfolgreiche Absolvieren der beiden Module Mechanik und Quantenmechanik (11-TQM) und Statistik, Thermodynamik und Elektrodynamik (11-STE) aus dem Bachelor-Studiengang Physik ersetzen.

Zum Vollzug der Regelung und für den Eintrag der oben genannten Leistungen ist in jedem Falle ein Antrag auf Anerkennung beim Dekanat zu stellen und die erforderlichen Nachweise beizufügen.

Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.

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Regelung zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei einem Wechsel aus dem Studiengang Nanostrukturtechnik ASPO 2007 (Version 1.1 bzw. 1.2) in den Studiengang Nanostrukturtechnik ASPO 2009 (Version 2.0)

Der Prüfungsausschuss Nanostrukturtechnik hat nach ausführlicher Beratung und auch aufgrund der konstruktiven Beiträge im Rahmen der letzten Infoveranstaltung am 13.07.2010 die folgende Regelung für die Anerkennung beim Wechsel der Prüfungsordnung beschlossen:

Nach der neuen Ordnung (Version 2.0) müssen Studierende im ersten und zweiten Semester das Modul 10-M-NST12 (Mathematik) mit insgesamt 16 ECTS-Punkten ablegen. Sofern die Studierenden nach alter Ordnung (Versionen1.1 oder 1.2) die Mathe für Ingenieure I (1 0-M-NST1) und die Mathematischen Methoden I und II (11-MRN) mit insgesamt 10 ECTS-Punkten erfolgreich abgelegt haben, kann dieses als gleichwertig anerkannt werden, d.h. 10-M-NST1 + 11-MRN = 10-MNST12

Sollte ein Studierender die Mathe I (10-M-NST1) nicht erfolgreich abgeschlossen haben, kann die Mathe I durch Mathe II (10-M-NST2) ersetzt werden, d.h. in diesem Falle gilt 10-M-NST2 + 11-MRN = 10-MNST12

Wenn sowohl die Mathe I und die Mathe II erfolgreich besucht wurden, kann auf schriftlich begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss eines der beiden Module für die Mathe III (11-MPI3) anerkannt werden, d.h. M-NST1 oder 10MNST-2 = 11-MPI3.

Wenn ein Studierender im WS 2009/10 und SS 2010 erfolgreich die Einführung Nanostrukturtechnik abgelegt hat, wird diese vollwertig als 11-EIN mit 6 ECTS anerkannt.

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Bachelor-Studierende des Studiengangs Nanostrukturtechnik mit Studien beginn WS 07/08, WS 08/09, WS 09/10 können

  • an Stelle des Studienmoduls (11-T1) das Studienmodul (11-T4) bestehen. Das Modul 11-T4 wird dann allerdings nicht mehr als fachspezifische Schlüsselqualifikation anerkannt (siehe unten!)
  • das Modul "Elektrodynamik" (11-T2) durch das neue Modul "Elektrodynamik und Thermodynamik" (11-TPN) ersetzen.


Unbeschadet von den O.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.

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Der/Die Studierende hat Analysis I und Lineare Algebra I (10-M-ANA-1, 10-M-LNA-1) erbracht:
Anerkennung ohne Benotung der Veranstaltungen "Mathematik für Studierende der Physik" (1O-M-PHY1, 10-M-PHY2) als Äquivalent zu "Analysis I" und "Lineare Algebra I" (1O-M-ANA-1 und 10-M-LNA-1) aus dem Bachelor-Studiengang der Mathematik.

Der/Die Studierende hat alle Teilmodule der Module Analysis und Lineare Algebra (10-M-ANA-1, 10-M-LNA-1, 10-M-ANA-2, 10-M-LNA-2) erbracht:

Anerkennung des Hauptmodules "Mathematik 1 für Studierende der Physik" (10-M-PHY1) als Äquivalent für Analysis und Lineare Algebra (10-M-ANA und 10-M-LNA) aus dem Bachelor-Studiengang der Mathematik. Somit wurden 17+14 = 31 ECTS unter Anwendung numerischer Notenvergabe erworben. Die Module 10-M-PHY1 und 10-M-PHY2 und entweder 11-MP13 oder 11-MP14 können mit 10+8+8 = 26 ECTS angerechnet werden wobei sich die Note aus dem gewichteten Mittelwert der beiden Modulnoten aus 10-M-ANA und 10-M-LNA errechnet und als Note für jedes der drei genannten Module herangezogen wird. Die Module 11-MP14 oder 11-MP13 sind hierbei noch zu erbringen und anschließend wird die reguläre Teilbereichsnotenbildung angewendet.

Der/Die Studierende hat die vollständigen Module Analysis und Lineare Algebra (10-M-ANA-1, 10-M-LNA-1, 10-M-ANA-2, 10-M-LNA-2) und den Vorkurs sowie das Propädeutikum (10-M-VKM und 10-M-PPM) erbracht:

Durch den zusätzlichen Vorkurs und das Propädeutikum (l0-M-VKM und 10-M-PPM) erwerben die Studierenden 1 + 2 = 3 ECTS mehr, d.h. also insgesamt 34 ECTS. In diesem Falle wird ein gewichteter Mittelwert ermittelt, der sich aus den beiden unbenoteten Modulen (bestanden/nicht bestanden) 10-M-ANA und 10-M-LNA als Teilbereichsnote aus der Mathematik ergibt. Dort müssen in der Regel aus den Modulen 10-M-PHY1, 10-M-PHY2, 11-MPI3 und 11-MPI4 10+8+8+8 = 34 ECTS insgesamt erbracht werden.

Unbeschadet von den O.g. Regelungen sind die jeweilig für den zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums oder des Fachwechsels geltenden Studien- und Prüfungsordnungen bzw. die fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.

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Studien- und Prüfungsleistungen, welche in Inhalt, Art und Umfang der Lehrveranstaltung(en) und auch der zugehörigen Prüfung vergleichbar mit denen aus den Bachelorstudiengängen sind, können auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss bis in voller Höhe der erforderlichen ECTS-Punkte des Bachelor-Studiengangs anerkannt werden.

Dies betrifft insbesondere alle unbenoteten Studien-und Prüfungsleistungen zu Teilmodulen der physikalischen und ingenieurwissenchaftlichen Praktika (insbesondere die Teilmodule 11-PGA-1, 11-PGA-2, 11-PGA-3, 11-PGB-1, 11-PGB-2, 11-PGB-3, 11-PFB-1, 11-PFB-2, 11-PFI-1). Diese Studien- und Prüfungsleistungen sind in vollem Umfang anrechenbar.

Eine generelle Anerkennung für Studienleistungen ohne Noten, d.h. z.B. in Diplomstudiengängen erbrachten Studienleistungen ohne zugehörige benotete Prüfungsleistungen, kann nicht erfolgen. Dies betrifft z.B. in Diplom Studiengängen der Physik und Nanostrukturtechnik erbrachte Studienleistungen ohne benote Prüfungsleistung (z.B. ehemalig: „Einführung in die Physik I“, jetzt: „Experimentelle Physik 1, 11-E1“), insbesondere insofern im Rahmen der Bachelor-Studiengänge eine numerische Benotung vorgesehen ist.

Unbeschadet von den o.g. Regelungen sind die jeweilig für den Studiengang geltenden fachspezifischen Bestimmungen (FSB) und die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Würzburg (ASPO) zu beachten.

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1) Einsichtnahme in Klausuren

Anträge zur Einsichtnahme sind schriftlich, d.h. in Papierform und unterschrieben, spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse beim Prüfungsausschuss bzw. Dekanat einzureichen. Nach Ablauf der Frist werden die Anträge gesammelt an den Dozenten weiterleiten.

Wenn es sich um viele Studenten handelt, wird dann auf der Homepage der Lehrveranstaltung und per Aushang ein Termin zur Einsicht bekannt gegeben. Das Anfertigen von Kopien ist nicht gestattet, auch nicht auszugsweise. Einsprüche werden nicht während der Einsichtnahme entgegengenommen (siehe unten).

Die gegenüber der ASPO kurz angelegte Frist dient auch dazu, dass die Studenten noch vor der Nachklausur die Möglichkeit einer Einsichtnahme haben. Trotzdem kann daraus kein Anspruch abgeleitet werden, dass die Einsichtnahme vor der Nachklausur stattfinden muss.

2) Einsprüche gegen die Bewertung einer Klausur

Einsprüche sind schriftlich inkl. Begründung an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu richten, aber nur, wenn sich durch eine möglicherweise irrtümliche Korrektur die Note verschlechtert hat. Der Prüfungsausschuss leitet den Einspruch an den Dozenten zur Überprüfung weiter. Da der Notenschlüssel und das Bewertungsschema in der Verantwortung des Dozenten liegt, liegt auch die Überprüfung der Korrektur in dessen Verantwortungsbereich. Die Überprüfung kann nach Maßgabe des Dozenten die gesamte Korrektur der Klausur umfassen, also möglicherweise können Punkte an anderer Stelle verrechnet werden. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Studenten/der Studentin - und in Kopie dem Prüfungsausschuss - mitgeteilt.

3) Anerkennungsregelungen für FOKUS-Studenten

Die im Diplomstudiengang erbrachten Studienleistungen der FOKUS-Studenten sollen gemäß folgendem Anrechnungsschlüssel in das Transcript of Records übernommen werden

Anrechnung Leistungen bis zum Vordiplom: 4 Semester * 30 ECTS = 120 ECTS 
Anrechnung 4 Vordiplomsprüfungen: insgesamt 10 ECTS

Diese Anerkennungsregelung gilt auch rückwirkend.

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1.) Schriftliche BA-Arbeit.

Für die FOKUS-Studenten werden jetzt schon BA-Arbeiten angeboten, die für das reguläre BA-Studium eigentlich erst in einigen Semestern auf uns zukommen. (Erinnerung: Dauer 6+2 Wochen, Anmeldung zu Beginn, Bestätigung der Annahme durch den betreuenden Hochschullehrer beim Dekanat. Es werden zwei gebundene Exemplare und zwei elektronische Datenträger (CD mit PDF) abgegeben. Es gibt nur ein Gutachten, nämlich vom betreuenden Hochschullehrer).

Empfehlung: Der Umfang der schriftlichen Arbeit sollte ca. 25 Textseiten betragen, dazu kommen eine halbseitige Zusammenfassung, das Literaturverzeichnis etc. und die von der Prüfungsordnung (ASPO) geforderte schriftliche Versicherung des Verfassers.

2.) Klausuren zu Grundvorlesungen.

Zu jeder großen Grundvorlesung werden eine Klausur am Ende der Vorlesung und eine Nachklausur zu Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters angeboten.
Die Bekanntgabe der Rahmenbedingungen (Termin, Dauer, Prüfungsart, erlaubte Hilfsmittel) hat gemäß der ASPO übrigens spät. bis 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn (d.h. 29.10.2007 für das WS 2007/08) zu erfolgen.
Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur und Nachklausur. Die Kriterien für ein Bestehen der Übungen setzt der Dozent zu Beginn der Vorlesung fest. Die Bewertung aus den Übungen geht aber nicht in die Modulnote ein.
Die durch die Übungsteilnahme erworbene Zulassung zur Klausur gilt max. 1/2 Jahr, d.h. für die Teilnahme an der Klausur im folgenden Jahr müssen auch die Übungen wiederholt werden.
Wenn jemand an der Klausur nicht teilnimmt, gilt sie für ihn/sie als nicht bestanden. Nur wer die erste Klausur nicht bestanden hat (oder nicht daran teilgenommen hat), kann an der Nachklausur teilnehmen, d.h. die Nachklausur kann und darf (ASPO) nicht der Notenverbesserung dienen.
Für die Benotung einer Klausur ist vom jeweiligen Dozenten eigenverantwortlich eine Musterlösung mit Zuordnung der erreichbaren Punkte zu den Aufgaben zu erstellen. Der Klausurstoff soll sich in der Regel eng an den Übungen orientieren.
Der Schwierigkeitsgrad einer Klausur sollte möglichst so gewählt werden, dass die besten Studenten die volle Punktzahl erreichen können. Weiterhin sollen Klausuren zu Veranstaltungen nach dem zweiten Semester von allen Studenten, die an den Übungen erfolgreich mitgearbeitet haben, bestanden werden können.

3.) Benotung von Seminaren.

Es gibt nur ganze Noten. Neben den Vortrag und der Diskussion sollte die weitere Mitarbeit (Fragen, Diskussion, etc.) bei der Notengebung berücksichtigt werden. Möglichkeiten, diese besonders zu fördern, bestehen z.B. in "eingeladenen Fragen" oder in der Auswahl eines studentischen Diskussionsleiters.

4.) Benotung von Praktika.


Praktika werden nicht benotet.

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1.) Beginn der BA-Arbeit

Der Studierende hat unmittelbar zu Beginn der (experimentellen oder theoretischen) BA-Arbeit, spätestens nach der Einweisung durch den Dozenten, diese im Dekanat anzumelden. Der Dozent bestätigt die Annahme der Arbeit, gegebenenfalls elektronisch.

2.) Bearbeitungsdauer der BA-Arbeit

Die Gesamtbearbeitungsdauer, inkl. Anfertigung der schriftlichen Arbeit, beträgt 2 Monate. Eine Verlängerung wird nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt, sofern diese nicht von dem Studenten oder der Studentin verschuldet sind.

3.) Vortrag über die BA-Arbeit

Bestandteil des Begutachtungsverfahrens ist ein Vortrag des Studenten oder der Studentin über seine bzw. ihre BA-Arbeit in der Arbeitsgruppe, in der die Arbeit angefertigt wurde. Dieser Vortrag kann nach Abgabe der Arbeit gehalten werden. Der Vortrag wird auf dem Gutachtenbogen durch den Gutachter bestätigt.

4.) Umfang der BA-Arbeit (Erinnerung)

Festlegung aus den Empfehlungen vom 24.09.2007 der BA-Ausschüsse Physik und Nanostrukturtechnik:
"Der Umfang der schriftlichen Arbeit sollte ca. 25 Textseiten betragen, dazu kommen eine halbseitige Zusammenfassung, das Literaturverzeichnis etc. und die von der Prüfungsordnung (ASPO) geforderte schriftliche Versicherung des Verfassers."

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Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Nanostrukturtechnik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
    • 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Industriepraktikum mit Seminar
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,      Gewicht 36
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,        Gewicht 8
  • Vordiplom - Note Mathematik,                     Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Chemie,                            Gewicht 10
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
    jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
    (Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
    als Bachelor Arbeit, mit Seminar                  Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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