English Intern
  • Studierende vor Tafel
  • Hörsaal
  • Laser
  • Reinraum
  • Vakuumapparatur
Fakultät für Physik und Astronomie

Ablauf und Dokumente

Die Promotion an der Fakultät für Physik und Astronomie erfolgt nach einem festen Ablaufplan, der durch die Rahmenpromotionsordnung der Universität und durch die Promotionsordnungen der Fakultät vorgeben ist. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro

Promotion an der Fakultät für Physik und Astronomie

Wie finde ich die passende Promotionsstelle?

Bitte informieren Sie sich auf unserer Fakultätsseite über die verschiedenen Lehrstühle und Arbeitsgruppen.
Hier finden Sie u.a. auch die aktuellen Stellenangebote und die jeweiligen Ansprechpartner, so dass Sie bereits Kontakt mit möglichen Hauptbetreuer/innen aufnehmen können.

­

Was muss ich tun, nachdem ich die Zusage für eine Promotionsstelle erhalten habe?

Sobald Sie als Mitarbeiter/in angestellt sind, müssen Sie nur noch einen "Antrag auf Zulassung als Doktorand/in" im Promotionsbüro einreichen.
Alle Informationen hierzu finden Sie unter dem Reiter "Beginn der Promotion".
 

Hinweise zur Abgabe Ihres Antrags:

Wir bieten im Sinne des Umweltschutzes vorab eine digitale Durchsicht zur Kontrolle Ihrer Anträge an.

Bitte vereinbaren Sie für die endgültige Abgabe des Antrags einen  persönlichen Termin mit dem Promotionsbüro:
- Beachten Sie, dass zu diesem Termin der komplette ausgedruckte Antrag mit allen Originalunterschriften mitgebracht werden muss.
- Urkunden, Zeugnisse und die dazugehören Transcript of Records (sowie ggf. weitere Dokumente) sind in Kopie mitzubringen sowie im Original vorzulegen.


Die Abgabe der Antragsunterlagen wird als Zulassung zur Promotion bezeichnet.
 

Unterlagen gemäß Promotionsordnung 2019

§4 Promotionsordnung 2019 Fachmentorat

Vom Fachmentorat und der Doktorandin oder dem Doktoranden ist zu Beginn des Promotionsverfahrens eine gemeinsame Betreuungsvereinbarung gemäß der Rahmenpromotionsordnung für Promotionen der Universität Würzburg in der jeweils geltenden Fassung zu erstellen. Hierin werden u.a. Art und Umfang der zu erbringenden Qualifizierungsmaßnahmen geregelt.

Für Ihre Betreuung als Doktorand/in kann nur eine Betreungsvereinbarung ausgefüllt werden. Sollten Sie bei ihrer Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter/in bereits eine in der Personalbuchhaltung abgegeben haben, bitte diese verweden. Zu Beginn muss ein Protokoll für den Bericht zu Beginn angefertigt werden.
 


1. Antrag auf Zulassung als Doktorand /Doktorandin für Studienabschlüsse (Master) aus Deutschland


2. Antrag auf Zulassung als Doktorand /Doktorandin und Anerkennung für Studienabschlüsse außerhalb Deutschlands

Immatrikulationsbescheingung

Nach Erhalt der Immatrikulationsbescheinigung für das Promotionsstudium ist diese unaufgefordert im Promotionsbüro einzureichen.
Gerne können Sie uns die Bescheinigung auch digital per E-Mail zukommen lassen.
 

Fachmentoratstreffen

PromO 2019 §4 Abs. 3 - Fachmentoratstreffen

Der Fortgang des Promotionsverfahrens ist in jährlichen Treffen zu überprüfen, schriftlich zu dokumentieren und in der Promotionsakte niederzulegen.
Die hierbei verfassten Berichte (siehe Anhang 1 und Anhang 2) sind bei Zulassung zum Prüfungsverfahren nachzuweisen.


Protokoll-Vorlagen

Hinweis zur Abgabe:

Wir bieten im Sinne des Umweltschutzes vorab eine digitale Durchsicht Ihrer Antragsunterlagen zur Kontrolle an.

- Der endgültige Antrag muss ausgedruckt mit allen Originalunterschriften eingereicht werden. Sie können hierfür die Hauspost (z. Hd. Promotionsbüro) oder den Briefkasten Servicezentrum nutzen.

- Als Service bietet die Fakultät Ihnen an, die 6 Pflichtexemplare durch Herr Reul drucken und binden zu lassen.
 

Die Abgabe der Dissertation samt Antragsunterlagen wird als Zulassung zur Doktorprüfung bezeichnet.

Nach abschließender Prüfung der eingereichten Unterlagen wird die Zulassung zur Doktorprüfung durch den Promotionsausschussvorsitzenden erteilt. Das Schreiben hierzu wird in der Regel per Hauspost an den Lehrstuhl verschickt. Sollten Sie nicht mehr an der Fakultät sein, bitte eine Postanschrift angeben. Gleichzeitig wird die Dissertation an die mitgeteilten Gutachter/-innen zur Begutachtung weitergegeben. Die Gutachter/-innen haben 4 Monate Zeit die Gutachten zu erstellen. Vor Eingang der Gutachten kann kein Termin für ein Promotionskolloquium vereinbart werden. Nach dem Eingang aller Gutachten wird die Dissertation & Gutachten im Umlaufverfahren bekannt gegeben.
 



Unterlagen gemäß Promotionsordnung 2019

Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung

-----------------------------------------------


Sollten Sie konkret die Abgabe einer kumulativen Dissertation planen, kontaktieren Sie bitte unbedingt vor dem Beginn Ihrer schriftlichen Ausarbeitung (!) das Promotionsbüro.


Bei einer kumulativen Dissertation sind neben den obenstehenden Antragsunterlagen zudem zusätzlich folgende Dokumente vollständig ausgefüllt einzureichen:

 



Unterlagen gemäß Promotionsordnung 2011

Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung

 



Unterlagen gemäß Promotionsordnung 2003

Promotionsordnung 2003

Falls Sie zur Promotion in der Promotionsordnung 2003 zugelassen sind und die Abgabe Ihrer Dissertation planen, kontaktieren Sie uns bitte unter promotion@physik.uni-wuerzburg.de

 


 

Es kann ca. 6 Wochen nach dem Eingang aller Gutachten ein Promotionskolloquium angesetzt werden. Alle von Ihnen benötigten Informationen werden in einer E-Mail bzgl. des Umlaufs abgefragt.
Sie, Ihre Prüferinnen oder Prüfer sowie ein/e promovierte/r Beisitzer/in werden spätestens 7 Tage vor der Prüfung zu Ihrer Verteidigung  geladen.
Das Promotionskolloquium soll zeigen, ob die Kandidatin oder der Kandidat das Arbeitsgebiet und davon berührte weitere Sachgebiete beherrscht.
Das Promotionskolloquium dauert i.d.R. 90 Minuten.
 



Pro Tag darf nur ein Promotionskolloquium stattfinden.
Normalerweise werden die Promotionskolloquien am Mittwoch Nachmittag und Freitag Nachmittag geplant (jeweils im 2-Stunden-Raster: 14.00 - 16.00 Uhr / 16.00 - 18.00 Uhr).
Falls ein anderer Termin dringend nötig sein sollte, teilen Sie dies dem Promotionsbüro bitte mit. Dann kann gemeinsam ein möglicher Termin abgestimmt sowie alle weiteren notwendigen Schritte eingeleitet werden.
 



Bei der Planung Ihres Kolloquiums sind die FAQ's zu beachten. Bitte setzen Sie sich danach mit uns in Verbindung und teilen uns folgende Informationen mit - am besten als Antwort auf die E-Mail bzgl. des Umlaufs:

  • Wunschtermin und Uhrzeit für Ihr Promotionskolloquium
  • Wird das Promotionskolloquium in deutsch/englischer Sprache gehalten?
    Wird hier zwischen dem Vortrag und der Fragerunde unterschieden?
  • 3. Prüfer (PromO2011)

Um Beisitzer/-in & Leiter/-in kümmert sich das Promotionsbüro.
 

Bitte beachten Sie, dass Sie an folgenden Sitzungsterminen keine Promotionskolloquien planen können.

Was ist nach dem Promotionskolloquium zu tun?
 

Benotung

Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind die nachfolgenden Noten zu verwenden.

1 = sehr gut (magna cum laude) = eine den Durchschnitt überragende Leistung;
2 = gut (cum laude) = eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht;
3 = befriedigend (rite) = eine Leistung, die abgesehen von einigen
Mängeln noch den Anforderungen entspricht;
4 = unbefriedigend (insufficienter) = eine an erheblichen Mängeln leidende, insgesamt nicht mehr brauchbare Leistung.

Im Falle einer ganz hervorragenden Leistung kann für die Dissertation die Note „1“ auch mit
dem Prädikat „ausgezeichnet (summa cum laude)“ erteilt werden.
(2) Für das Promotionskolloquium wird eine Durchschnittsnote erstellt. Diese errechnet sich
unter Berücksichtigung zweier Dezimalstellen aus der Summe der Noten der Prüfer oder
Prüferinnen, geteilt durch deren Anzahl.
(3) Die Gesamtnote für die Doktorprüfung wird aus den Noten der Gutachter oder Gutachte-
rinnen und dem Promotionskolloquium gebildet. Sie errechnet sich unter Berücksichtigung
von zwei Dezimalstellen aus der Summe des doppelten arithmetischen Mittels der für die
Dissertation vergebenen Noten und der Durchschnittsnote des Promotionsk olloquiums, geteilt durch drei.
(4) Die Gesamtnote für die bestandene Doktorprüfung lautet bei einem Durchschnitt

von 1,00 bis 1,49 sehr gut (magna cum laude);
von 1,50 bis 2,49 gut (cum laude);
von 2,50 bis 3,49 befriedigend (rite).

Errechnet sich eine Gesamtnote „1,10“ und besser und ist die Dissertation mit dem Prädikat
„ausgezeichnet (summa cum laude)“ angenommen worden, wird die Gesamtnote „1“ mit
dem Prädikat „ausgezeichnet (summa cum laude)“ erteilt.
(5) Nach dem Abschluss des Promotionsverfahrens wird dem Bewerber oder der Bewerberin von dem oder der Vorsitzenden ein Prüfungszeugnis ausgehändigt. Dieses enthält die
Gesamtnote der Doktorprüfung. Es berechtigt nicht zur Führung des akademischen Grades
eines Doktors der Naturwissenschaften, worauf der Bewerber oder die Bewerberin ausdrücklich hinzuweisen ist.

Das Zeugnis kann nach bestandenem Kolloquium auf Wunsch erstellt werden. Dieses berechtigt Sie jedoch nicht zum Tragen des Doktortitels.
Erst nach Aushändigung der Urkunde dürfen Sie rechtlich sich als Dr. rer. nat. bezeichnen.

Um die Doktorurkunde zu erhalten, muss nach erfolgreich bestandener Verteidigung, folgendes getan werden:

  1. Zunächst sollten Sie, falls evtl. Änderungen an Ihrer Dissertation vorzunehmen sind, diese ausführen. Dann muss der Doktorvater/die Doktormutter eine "Bestätigung der Übereinstimmung der Druckvorlage" unterschreiben (dieses Schreiben ist in den Lehrstühlen bekannt).
    Nachdem Sie dieses Schreiben haben, müssen Sie in der Universitätsbibliothek Ihre Pflichtexemplare einreichen (PromO2011- 5 Exemplare ; PromO2019 - 3 Expemplare)  und dort noch die Formalitäten erledigen.

    Dieser Druck ist nicht über die Fakultät möglich.
     
  2. Danach müssen Sie Ihre Dissertation veröffentlichen - Informationen hierzu finden Sie hier. Anschließend erhalten Sie von der Universitätsbibliothek eine Empfangsbestätigung.
    Diese ist, wie auch die Übereinstimmungserklärung des Doktorvaters/der Doktormutter, im Original zu Händen des Promotionsbüros einzureichen.
    Erst dann kann die Urkunde, die Sie zum Führen des Doktortitels berechtigt, erstellt werden. 

     
  3. Bitte beachten Sie, dass das Datum der Bestätigung des Doktorvaters/der Doktormutter immer vor der Abgabe in der Universitätsbibliothek liegen muss! Sie können, wenn es Ihnen nicht möglich ist persönlich in der Bibliothek zu erscheinen, einen Kollegen des Lehrstuhls beauftragen bzw. dies evtl. auch fernmündlich bzw. auf dem Postwege erledigen.
    Bitte setzen Sie diesbezüglich mit der Universitätsbibliothek in Verbindung, da wir deren Regularien nicht kennen.