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Fakultät für Physik und Astronomie

Ablauf und Dokumente

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zum Professor in einem wissenschaftlichen Fachgebiet, das an der Fakultät für Physik und Astronomie der Universität Würzburg durch eine Professur vertreten ist (Lehrbefähigung).

Habilitationsordnung der Fakultät für Physik & Astronomie (2004)

Nach einer abgeschlossenen Promotion gibt es für Wissenschaftler/innen die Möglichkeit, eine Habilitation anzuschließen.
Die Habilitation dient dabei der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zum/zur Professor/in (Lehrbefähigung).


Ein vollständiger Antrag zum Habilitationsgesuch muss beinhalten:

  • Schriftlicher Antrag auf Annahme als Habilitand ist an den Dekan zu richten. Im Gesuch ist anzugeben, für welches Fachgebiet die Lehrbefähigung angestrebt wird. Es kann nur für ein Fachgebiet eine Lehrbefähigung erteilt werden. Zudem sollte ein Vorschlag in Abstimmung mit dem Habilitationsvater/der Habilitationsmutter für die 3 Mitglieder für das spätere Fachmentorat angegeben werden

Dem Gesuch sind beizufügen:

  • als Nachweise zu den in der Habilitationsordnung 2004 in §3 Abs. 2 a) und b) genannten Voraussetzungen, beglaubigte Ablichtungen des Doktordiploms, aller Zeugnisse und Diplome über akademische oder staatliche Abschlussprüfungen und des Zeugnisses der Hochschulreife;
  • ein lückenloser chronologischer Lebenslauf mit besonderer Berücksichtigung des akademischen und beruflichen Werdegangs;
  • ein vollständiges Schriftenverzeichnis der wissenschaftlichen Arbeiten des Bewerbers (nur bereits veröffentlichte Publikationen);
  •  je ein Exemplar der bisherigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen und ein Exemplar der Dissertation (feste Bindung), wobei druckfertige Manuskripte mit beigefügt werden können;
  • ein Verzeichnis der bisher durchgeführten akademischen Lehrveranstaltungen (Titel, Art der Lehrveranstaltung, SWS) sowie detaillierte Angaben zur bisherigen Vortragstätigkeit;
  • eine Darstellung der im Habilitationsverfahren geplanten wissenschaftlichen Arbeiten und Angaben darüber, welche drittmittelfähige Grundausstattung voraussichtlich benötigt wird;
  • eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg er an einer anderen Hochschule ein Habilitationsgesuch eingereicht hat und ob ihm ein akademischer Grad entzogen worden ist;
  • ein amtliches Führungszeugnis, sofern der Bewerber nicht im öffentlichen Dienst steht;
  • der Nachweis ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache (B2 Niveau), wenn der Bewerber aus dem fremdsprachigen Ausland kommt.

Checkliste &  Muster

Sie können sich an der folgenden Checkliste sowie den Mustern orientieren:

Checkliste für den Antrag (PDF)
Schriftlicher Antrag an den Dekan (Muster)

Lebenslauf (Muster)
Verzeichnis akademischer Lehrveranstaltungen & Vorträge (Muster)
 

 

Nach der Prüfung des vollständig eingereichten Antrags werden die Unterlagen i.d.R. in der nächsten Sitzung dem Fakultätsrat zur Behandlung des Habilitationsgesuches und zur Einsetzung einer Habilitiationskommission (bestehend aus  5 Hochschullehrern/-innen, 1 wissenschaftlichen Mitarbeiter/-in und 1 studentischen Vertreter/-in) vorgelegt.


Die Termine der Fakultätsratssitzungen finden Sie unter: https://www.physik.uni-wuerzburg.de/ueber-uns/organisation/sitzungstermine/

Gemäß §4 Abs. 3 HabO 2004  muss sich der/die Wissenschaftler/in vor der endgültigen Annahme durch einen hochschulöffentlichen Vorstellungsvortrag vorstellen.


Diese Vorstellung geschieht über einen Vortrag in der Vortragsreihe "Physikalisches Kolloquium", welche im Semester jeden Montag stattfindet.

Der/Die Wissenschaftler/in muss sich um diesen Vortragstermin selbst kümmern. Verantwortlich für die Vergabe der Termine ist die Kolloquiumskommission.
Termine und Zusammensetzung der Kommission sind zu finden unter https://www.physik.uni-wuerzburg.de/aktuelles/veranstaltungen-aus-der-physik/physikalisches-kolloquium/ bzw. https://www.physik.uni-wuerzburg.de/ueber-uns/organisation/kommissionen/


Bitte teilen Sie dem Habilitationsbüro rechtzeitig mit, wann Sie Ihr Vorstellungskolloquium halten werden und wie der genaue Titel lautet.
Es ist zudem zu empfehlen, dass Sie Ihr Fachmentorat über den gewählten Termin informieren.

Die gesamte Habilitationskommission wird zusätzlich rechtzeitig vom Habilitationsbüro über den Vorstellungsvortrag informiert.

Nach dem Vorstellungsvortrag erstellt die Habilitationskommission eine schriftliche Stellungnahme zum Habilitationsgesuch des Wissenschaftlers/der Wissenschaftlerin für den Fakultätsrat.


Nach Eingang dieser Stellungnahme, entscheidet der Fakultätsrat in der nächsten Sitzung über die endgültige Annahme als Habilitand/-in und setzt ein Fachmentorat (3 Hochschullehrer) für das weitere Habilitationsverfahren ein. Das Fachmentorat übernimmt eine Vertrauens- und Schutzfunktion für den Habilitanden. Es begleitet und unterstützt den Habilitanden/die Habilitandin bei den für den Erwerb der Lehrbefähigung notwendigen Leistungen in Forschung und Lehre sowie bei der Sicherstellung einer drittmittelfähigen Grundausstattung. (siehe hierzu §5 HabO 2004).


Über die Annahme als Habilitand/-in und damit über den Beginn des Habilitationsverfahren werden der Habilitand/die Habilitandin und die Mitglieder des Fachmentorats schnellstmöglich informiert. Zudem sind der/die Habilitand/in aufgefordert, zusammen mit dem Fachmentorat, schnellstmöglich eine Habilitationsvereinbarung über die erwarteten Leistungen abzuschließen.

Diese muss dem Habilitationsbüro im Original spätestens drei Monate nach der erolfgten Zulassung vorliegen.

Gemäß § 7 HabO 2004 muss das Fachmentorat spätestens 2 Jahre nach der Annahme als Habilitand/-in eine  Zwischenevaluierung durchführen. 

Durch diese soll eine Prognose über den Erfolg der Habilitation erstellt werden und ggf. notwendige Korrekturen an der Habilitationsvereinbarung vorgenommen werden.
Die Kriterien, die bei der Zwischenevaluation angewendet werden sollen, sind zu finden unter § 7 Abs. 1 HabO 2004.

 

Gemäß §8 HabO 2004 muss spätestens nach Ablauf von vier Jahren nach der Annahme als Habilitand/-in eine abschließende wissenschaftliche Begutachtung vom Fachmentorat eingeleitet werden.

Stellt das Fachmentorat bei der Vorbereitung der abschließenden wissenschaftlichen Begutachtung fest, dass die Leistungen innerhalb der Vierjahresfrist nicht erbracht werden können, so kann dem Habilitanden eine angemessene Nachfrist eingeräumt werden. Diese Nachfrist muss per formlosen Antrag beim Dekan beantragt werden. Zeiten der Wahrnehmung von Vertretungen von Professuren, der Inanspruchnahme von Elternzeit oder eines Beschäftigungsverbots nach der Verordnung über den Mutterschutz von Beamtinnen sowie bei Habilitanden, die nicht Mitglieder der Universität Würzburg sind, sollen die Vierjahresfrist verlängern.


Für die abschließende wissenschaftliche Begutachtung muss der/die Habilitand/in folgende Unterlagen vorlegen:

  1. ein formloser Antrag auf wissenschaftliche Begutachtung
  2. einen aktualisierten vollständiger, chronologischer Lebenslauf (mit Datum und Originalunterschrift);
  3. ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen;
  4. ein Verzeichnis der bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen (Titel der Veranstaltung, Art der Veranstaltung, SWS)
  5. vier Exemplare der schriftlichen Habilitationsschrift (Fest gebunden)
  6. eine nicht mehr als zehn Seiten umfassende Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse der eingereichten Arbeiten;
  7. eine Versicherung, dass die schriftliche Habilitationsleistung selbständig verfasst und die Herkunft des verwendeten oder zitierten Materials ordnungsgemäß kenntlich gemacht ist;
  8. eine Erklärung darüber, dass der Bewerber kein anderes Habilitationsgesuch eingereicht hat, ihm kein akademischer Grad entzogen worden ist und auch kein Verfahren gegen ihn anhängig ist, das die Entziehung eines akademischen Grades zur Folge haben könnte.

Sie können sich hierbei an folgender Checkliste orientieren: Checkliste Abgabe wissenschaftliche Begutachtung


Die eingereichten Unterlagen werden im Anschluss vom Habilitationsbüro den zuständigen Gutachtern zur wissenschaftlichen Evaluation weitergegeben.

Nach Eingang der Gutachten wird das Fachmentorat und die Studierendenvertretung durch den Dekan aufgefordert eine abschließende Stellungnahme für die Entscheidung im Fakultätsrat zu erstellen.


Über die endgültige Erteilung der Lehrbefähigung entscheidet der Fakultätsrat nach Vorliegen und Prüfung aller Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen.


Nach erfolgreicher Begutachtung erhält der Habilitand seine Urkunde im Rahmen eines öffentlichen Abschlussvortrags durch den Dekan oder Prodekan.

Nach erfolgreicher Habilitation kann der/die Habilitierte auf Antrag an die Fakultät und Universität den Titel Privatdozent/-in ("PD") verliehen bekommen.

Dazu muss folgendes eingereicht werden:

  • formloser Antrag auf Erteilung der Lehrbefugnis
  • aktueller und lückenloser Lebenslauf
  • Schriftenverzeichnis/Publikationsverzeichnis
  • Formblätter: Verfassungstreue und Scientology