Studienbeiträge
Verwendung der Studienbeiträge
Allgemeine Informationen und Rechtsgrundlagen
Entsprechend den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) und der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der Julius-Maximilians-Universität Würzbung (Studienbeitragssatzung) dienen die Studienbeiträge der Verbesserung der Studienbedingungen.
Da Art. 71 BayHSchG und § 3 der Studienbeitragssatzung eine Reihe von Gründen vorsehen, wonach für Studierende unter bestimmten Voraussetzungen keine Beitragspflicht besteht bzw. bei Vorliegen dieser Voraussetzungen auf Antrag Studierende von der Beitragspflicht befreit werden können, müssen nicht alle Studierenden den Studienbeitrag entrichten. Näheres zu den Ausnahmen finden Sie hier.
Wie viele Studierende im aktuellen Semester immatrikuliert sind und wie viele Studierende davon den Studienbeitrag entrichtet haben oder beitragsfrei bzw. vom Studienbeitrag befreit sind, können Sie hier ersehen. Es handelt sich um den jeweiligen Tagesstand.
Von den 500 € Studienbeitrag, den die Universität pro Studierenden und Semester erhebt, muss die Universität im Sommersemester 2007 10 v.H. (also 50 €), ab dem Wintersemester 2007/2008 3 v.H. (15 €) an einen Sicherungsfond abführen, der zur Bereitstellung sozialverträglicher Studienbeitragsdarlehen als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit errichtet wurde und durch die LfA Förderbank Bayern verwaltet wird.
Vom verbleibenden Beitragsaufkommen wird zunächst der möglichst gering zu haltende administrative Aufwand (Personal-, Raum- und Sachkosten) für die Erhebung und Verwaltung der Studienbeiträge gedeckt. Hierfür sind derzeit pro Jahr 350.000 € (175.000 € pro Semester) vorgesehen, was einem Anteil von unter 2,7 % entspricht.
Die danach verbleibenden Beitragseinnahmen werden dann zu
und zu
vergeben.
Mittelfluss und Verwendung der Studienbeiträge
Verwendung in der Fakultät für Physik und Astronomie
Von den nach Abzug des Anteils für den Sicherungsfond und des administrativen Aufwandes verbleibenden Beitragseinnahmen weist die Hochschulleitung den Fakultäten 65% als festen Sockelbetrag zu. Dabei stellt die Hochschulleitung sicher, dass die studienrelevanten, qualitativen und quantitativen Parameter, insbesondere die Anzahl der Studierenden je Studiengang, angemessen berücksichtigt werden.
Innerhalb der Fakultäten wurden Gremien mit paritätischer Zusammensetzung aus Studierenden und Lehrenden eingerichtet, die dem jeweiligen Fakultätsrat Vorschläge zur Verwendung der Mittel unterbreiten.
Wie die Fakultät für Physik und Astronomie ihre Mittel im Einzelnen verwendet, ist aus den folgenden Tabellen bzw. Grafiken zu ersehen.
- Studienjahr 2007
- Studienjahr 2008
- Studienjahr 2009
- Studienjahr 2010
- Studienjahr 2011
- <link file:289585 download>Studienjahr 2012 & 2013
- <link file:289586 download>Studienjahr 2014
- <link file:289587 download>Studienjahr 2015