Vergabekriterien Röntgen-Studienpreis
Wilhelm Conrad Röntgen-Preis
Wilhelm Conrad Röntgen (1845 -1923), 1. Nobelpreisträger für Physik und ehemaliger Vorstand des Physikalischen Instituts der Universität Würzburg, vermachte der Universität Würzburg das Preisgeld des ihm 1901 verliehenen Nobelpreises mit der Auflage, aus dessen Erträgen die Forschungstätigkeit des Physikalischen Instituts der Universität Würzburg zu fördern.
Aus diesem Grunde verleiht das Physikalische Institut der Fakultät für Physik und Astronomie jedes Jahr die Wilhelm Conrad Röntgen-Preise an die besten Studierenden (Wilhelm Conrad Röntgen-Studienpreis) und die ausgezeichneten Doktoranden und Doktorandinnen (Wilhelm Conrad Röntgen-Wissenschaftspreis).
Kriterien für die Vergabe des Röntgen-Studienpreises
Der Fakultätsrat der Fakultät für Physik und Astronomie hat die Kriterien zur Preisvergabe für Abschlussarbeiten überdacht und überarbeitet.
Ziel des Preises ist die Anerkennung herausragender Leistungen in den konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengängen und den modularisierten Lehramtsstudiengängen der Fakultät für Physik und Astronomie mit ausgezeichneten Ergebnissen bei der Abschlussarbeit auf Masterniveau. Das Preisgeld beträgt nun 300 €.
Die Gesamtnote des Abschlusses muss unter den besten 10% der Abschlussnoten des Jahrgangs sein in dem Bereich, in dem die Abschlussarbeit angefertigt wurde (Bereiche sind die Verwaltungseinheiten Physikalisches Institut, Institut für Theoretische Physik und Astrophysik, Didaktik der Physik). Die jeweils daraus resultierende Anzahl wird vorher vom Dekanat bestimmt und den jeweiligen Bereichsvorständen mitgeteilt.
Das Preiskomitee besteht aus den Mitgliedern des Fakultätsrates. Das Preiskomitee ist für die Auswahl der Preisträgerin bzw. des Preisträgers verantwortlich. Weiterhin obliegt dem Preiskomitee die Abwicklung und Vergabe des Preises. Der Preis wird nur an Absolventinnen und Absolventen vergeben, die zur Preisverleihung persönlich erscheinen. Der Vorsitzende des Preiskomitees kann hiervon Ausnahmen zulassen.
Die Preisträger werden zum Stichtag ermittelt und zeitnah benachrichtigt.
Obige Aufstellung ist nur eine unverbindliche Zusammenfassung. Für die Nominierung und Auswahl maßgeblich ist die Satzung (siehe pdf-Link rechts).
