Infos zum BAföG
Bescheinigungen nach § 48 BAföG
Zuständig für die Ausstellung von Bescheinigungen nach § 48 BAFöG für Studierende der Fakultät für Physik und Astronomie ist:
Dr. Karsten Schutte
(Sekretariat: Angela Römeis und Andrea Marschall)
Dekanat für Physik und Astronomie
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Studierende des Studienganges Mathematische Physik sich bitte an die zuständige Ansprechperson Prof. Dr. Oliver Roth im Mathematischen Instituts wenden.
Die Formulare (z.B. Formblatt 5 Leistungsnachweis nach Fachsemester) sind - soweit möglich - selbst zuvor auszufüllen.
Bitte legen Sie das vorausgefüllte Formblatt im Original zunächst während der Öffnungszeiten im Dekanat oder das vorausgefüllte PDF-Formblatt per eMail an das Dekanat vor.
Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit !
Dekanat der Fakultät für Physik und Astronomie
Geb. P1 (Physik), Raum B-024
Tel: 0931 31-85720 / -85719
Fax: 0931 31-85720-0
Bitte unbedingt beachten:
Die Bearbeitungszeit für die Bescheinigungen beträgt mindestens 3 Werktage nach Vorliegen aller erforderlichen Nachweise.
Bitte legen Sie die Unterlagen also rechtzeitig vor, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.