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Fakultät für Physik und Astronomie

Notenbildung und Modulliste

Notenbildung und Module im Studiengang

Bachelor Nanostrukturtechnik PO2015

Bildung der Gesamtnote

(ASPO § 34, 35; FSB § 9)

Die Gesamtnote der Bachelor-Prüfung setzt sich aus den Noten der unten genannten Module zusammen. Dabei werden für die Gesamtnote die am besten benoteten Module in der Reihenfolge der Noten gewertet und zwar nur diejenigen, welche benötigt werden, um die unten aufgeführte Mindestanzahl der erforderlichen ECTS-Punkte zu erreichen. Die Module werden, soweit unten nicht anders festgelegt, mit den entsprechenden ECTS-Punkten gewichtet.

Die Unterbereichsnote des Wahlpflichtbereichs wird aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der jeweils besten benoteten Module im Umfang von 16 ECTS-Punkten gebildet.

Im Bereich der Schlüsselqualifikationen wird keine Note errechnet und ausgewiesen. Es müssen lediglich die erforderlichen ECTS-Punkte nachgewiesen werden.

Die Abschlussarbeit geht mit dem doppelten Gewicht in die Gesamtnote ein. 

Die Gesamtnote wird anschließend mit den nachfolgend genannten Gewichtungsfaktoren gebildet (FSB § 9).

Gliederungsebene ECTS-Punkte   Gewichtungsfaktor für  
    Unterbereichsnote Bereichsnote Studienfach-note
Pflichtbereich 118     118/170
Nanostrukturtechnik 27 17/17 27/107  
Klassische Physik 16 8/8 16/107  
Optik u. Quantenphysik 1 6 6/6 6/107  
Optik u. Quantenphysik 2 10 5/5 10/107  
Festkörperphysik 8 8/8 8/107  
Theoretische Physik 1 6 6/6 6/107  
Theoretische Physik 2 10 5/5 10/107  
Mathematik 24 16/16 24/107  
Physikalisches Praktikum 11   0/107  
Wahlpflichtbereich 32 16/16   32/170
Halbleiterelekronik mind. 6      
Materialwissenschaften        
Life Science        
Mathematik, Theorie und Computergestütztes Arbeiten        
Angewandte Physik        
Aktuelle Themen der Nanostrukturtechnik        
Schlüsselqualifikationsbereich 20     0/170
Fachspezifische Schlüsselqualifikationen 15      
Allgemeine Schlüsselqualifikationen 5      
Abschlussarbeit 10     20/170
Gesamt 180      

Für den Pflichtbereich, Wahlpflichtbereich sowie die Abschlussarbeit wird entsprechend den obigen Regelungen jeweils eine eigene Bereichsnote berechnet und im Zeugnis ausgewiesen. Die Ausstellung des Zeugnisses ist im Dekanat zu beantragen, erfolgt also nicht automatisch nach Bestehen aller Prüfungen. 

Kann die Zuordnung der Module zu den einzelnen Bereichen noch geändert werden?

Ja, kann sie. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bestehen der letzten Prüfung kann die Festlegung der einzelnen Module für die einzelnen Bereiche zusammen mit dem Prüfungsamt nochmals geändert werden, sofern ein Modul für mehr als einen Bereich bzw. Modul verwendbar ist. 
Diese unwiderrufliche Änderung ist durch den Kandidaten mit einer Unterschrift zu bestätigen. Eine nochmalige Änderung ist damit ausgeschlossen. Sollte der Kandidat von diesem Recht nicht gebraucht machen, gilt nach Ablauf der vier-Wochen Frist der vorliegende Stand der Zuordnung der Notenberechnung.
(ASPO § 34 Abs. 4)

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