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Faculty of Physics and Astronomy

Notenbildung und Modulliste

Notenbildung und Module im Studiengang
Zusatzstudium MINT-Lehramt PLUS Gymnasium Physik bis SS 2026

Bildung der Gesamtnote

(ASPO 3 34; SPO § 27,28)

Die Gesamtnote der Master-Prüfung setzt sich aus den Noten der unten genannten Bereiche zusammen. Dabei werden für die Bereichsnoten die am besten benoteten Module in der Reihenfolge der Noten gewertet und zwar nur diejenigen, welche benötigt werden, um die unten aufgeführte Mindestanzahl der erforderlichen ECTS-Punkte zu erreichen. Die Module werden mit den entsprechenden ECTS-Punkten gewichtet.
Die Module der Modulbereiche Internationale, interdisziplinäre Forschung und Professionsspezifische Schlüsselkompetenzen gehen nicht in die Gesamtnote ein.

Die Studienfachnote wird aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Noten der einzelnen Module mit benoteten Prüfungen gebildet.

Die Gesamtnote wird anhand der untenstehenden Tabelle durch die Studienfachnoten gebildet. (SPO § 27)

Gliederungsebene ECTS-Punkte Gewichtungsfaktor für
Studienfachnote Gesamtnote
Fachwissenschaftliche Vertiefung
30 30/100 60/60
Fachdidaktische Vertiefung
10 10/100
Internationale, interdisziplinäre Forschung
10 0/100
Professionsspezifische Schlüsselkompetenzen
10 0/100
Gesamt 60  

Über die bestandene Prüfung des Zusatzstudiums wird nach Vorliegen aller Modulleistungen innerhalb von vier Wochen ein Zertifikat ausgestellt. Das Zertifikat enthält die Bezeichnung des Zusatzstudiums, die Prüfungsgesamtnote sowie die Modul- und Modulteilprüfungen mit den jeweiligen Noten und Leistungspunkten. (SPO § 28)

Kann die Zuordnung der Module zu den einzelnen Bereichen noch geändert werden?

Ja, kann sie. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bestehen der letzten Prüfung kann die Festlegung der einzelnen Module für die einzelnen Bereiche zusammen mit dem Prüfungsamt nochmals geändert werden, sofern ein Modul für mehr als einen Bereich verwendbar ist.
Diese unwiderrufliche Änderung ist durch den Kandidaten mit einer Unterschrift zu bestätigen. Eine nochmalige Änderung ist damit ausgeschlossen. Sollte der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, gilt nach Ablauf der vier-Wochen Frist der vorliegende Stand der Zuordnung der Notenberechnung. (ASPO § 34 Abs. 4)