Intern
Theoretische Physik II

Infektionsschutzkonzept angepasst

04.04.2022

Die Maskenplicht in Unigebäuden bleibt vorerst, die G-Zugangskontrollen fallen weg. Die wichtigsten Neuerungen im Infektionsschutzkonzept der Universität.

Seit über zwei Jahren hält das Coronavirus die Welt in Atem. (Bild: gopixa / iStockphoto.com)
 

Auf Grundlage der neuen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV), die seit 3. April 2022 im Freistaat gilt, hat die Universität ihr Infektionsschutzkonzept angepasst.

Die wichtigsten Neuerungen

  • Weggefallen sind die G-Zugangsbedingungen zu Gebäuden der Universität. Impf-, Genesenen- und Testnachweise werden nicht mehr überprüft. Auch die Kontaktdatenerfassung ist eingestellt.
  • Maskenpflicht: In Gebäuden der Universität ist weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Für Beschäftigte gilt während ihrer dienstlichen Tätigkeit die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Maskenpflicht gilt wie bisher nicht am festen Sitz- oder Stehplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Das gilt auch für Vortragende, etwa bei Vorlesungen, Seminaren oder Tagungen.
  • Weiterhin in Kraft bleibt die Empfehlung, zu anderen Personen – wo immer möglich – einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Daraus leitet sich jedoch keine Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen ab. Räumliche Kapazitäten können zu 100 Prozent ausgelastet werden.

Lehrbetrieb im Sommersemester

Die Maskenpflicht bleibt zunächst bis 24. April 2022 bestehen. Rechtzeitig vor dem Vorlesungsbeginn am Montag, 25. April 2022, wird die Covid-19-Taskforce der Universität aufgrund der dann zu verzeichnenden Inzidenzen festlegen, wie die Universität in die Vorlesungszeit starten wird.

Weblink

Infektionsschutzkonzept der Universität

 

Von Covid-19-Taskforce / Robert Emmerich

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