Notenbildung und Modulliste
Notenbildung und Module im Studiengang
Master Nanostrukturtechnik PO2011
Bildung und Gewichtung der Noten, Gesamtnotenberechnung
Bildung der Gesamtnote
Die Gesamtnote der Master-Prüfung setzt sich aus den Noten der unten genannten Module zusammen. Dabei werden für die Gesamtnote die am besten benoteten Module in der Reihenfolge der Noten gewertet und zwar nur diejenigen, welche benötigt werden, um die unten aufgeführte Mindestanzahl der erforderlichen ECTS-Punkte zu erreichen. Die Module werden, soweit unten nicht anders festgelegt, mit den entsprechenden ECTS-Punkten gewichtet.
Die Unterbereichsnote des Pflichtbereichs und des Wahlpflichtbereichs wird aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Noten der einzelnen Module mit benoteten Prüfungen gebildet. Die Gesamtnote wird anschließend aus mit den nachfolgend genannten Gewichtungsfaktoren gebildet.
Bereich bzw. Unterbereich | Module | ECTS - Punkte | Gewichtungsfaktor | ||
---|---|---|---|---|---|
Bereich | Gesamtnote | ||||
Pflichtbereich | 44 | ||||
Oberseminar Fortgeschrittenen Praktikum Fachliche Spezialisierung Nanostrukturtechnik Methodenkenntnis und Projektplanung Nanostrukturtechnik | 1 1 1 1 | 4 0 15 15 | 4/34 15/34 15/34 | 4/44 20/44 20/44 | 44/120 |
Wahlpflichtbereich | 40 | ||||
Vertiefungsbereich Nanostrukturtechnik Vertiefungsbereich Elektronik und Photonik Vertiefungsbereich Energie- und Materialforschung Allgemeine Physik | 40 | 40/40 | 46/46 | 46/120 | |
Wahlpflichtbereich Nichttechnische Nebenfächer | 0 | ||||
Abschlussarbeit | 30 | 30/120 | |||
Gesamt | 120 | 120/120 |
Für den Pflichtbereich und Wahlpflichtbereich sowie die Abschlussarbeit wird entsprechend den obigen Regelungen jeweils eine eigene Bereichsnote berechnet und im Zeugnis ausgewiesen.
Die Ausstellung des Zeugnisses ist im Dekanat zu beantragen, erfolgt also nicht automatisch nach Bestehen aller Prüfungen.
Kann die Zuordnung der (Teil-)module zu den einzelnen Modul(bereich)en noch geändert werden?
Ja, kann sie. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bestehen der letzten Prüfung kann die Festlegung der einzelnen Module für die einzelnen Bereiche zusammen mit dem Prüfungsamt nochmals geändert werden, sofern ein Modul bzw. Teilmodul für mehr als einen Bereich bzw. Modul verwendbar ist.
Diese unwiderrufliche Änderung ist durch den Kandidaten mit einer Unterschrift zu bestätigen. Eine nochmalige Änderung ist damit ausgeschlossen. Sollte der Kandidat von diesem Recht nicht gebraucht machen, gilt nach Ablauf der vier-Wochen Frist der vorliegende Stand der Zuordnung der Notenberechnung.