Notenbildung und Modulliste
Notenbildung und Module im Studiengang
Master Mathematische Physik PO2016
Bildung der Gesamtnote
Die Gesamtnote der Master-Prüfung setzt sich aus den Noten der unten genannten Bereiche zusammen. Dabei werden für die Bereichsnoten die am besten benoteten Module in der Reihenfolge der Noten gewertet und zwar nur diejenigen, welche benötigt werden, um die unten aufgeführte Mindestanzahl der erforderlichen ECTS-Punkte zu erreichen. Die Module werden mit den entsprechenden ECTS-Punkten gewichtet.
Im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden die Bereichsnoten aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der Noten der einzelnen Module mit benoteten Prüfungen gebildet.
Im Wahlpflichtbereich gehen die besten der benoteten Module der Wahlpflichtunterbereiche "Mathematik", "Physik" und "Arbeitsgemeinschaften" im Umfang von bis zu 50 ECTS-Punkten in die Bereichsnote ein. Dabei müssen benotete Module im Umfang von 25 ECTS-Punkten mindestens belegt werden.
Die Note des Abschlussbereiches ist die Note der Abschlussarbeit.
Die Gesamtnote wird anhand der untenstehenden Tabelle durch die Studienfachnoten gebildet. (FSB § 8)
Gliederungsebene | ECTS-Punkte | Gewichtungsfaktor für | ||
Bereich | Studien- | |||
Pflichtbereich | 20 | 20/120 | ||
Wahlpflichtbereich | 50 | 50/120 | ||
Unterbereich Mathematik | mind. 8 | |||
Unterbereich Physik | mind. 8 | |||
Unterbereich Arbeitsgemeinschaften | mind. 10 | |||
Abschlussbereich | 50 | 50/120 | ||
Gesamt | 120 |
Für den Pflichtbereich, den Wahlpflichtbereich sowie den Abschlussbereich wird entsprechend den obigen Regelungen jeweils eine eigene Bereichsnote berechnet und im Zeugnis ausgewiesen.
Die Ausstellung des Zeugnisses ist im Dekanat zu beantragen, erfolgt also nicht automatisch nach Bestehen aller Prüfungen.
Kann die Zuordnung der Module zu den einzelnen Bereichen noch geändert werden?
Ja, kann sie. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bestehen der letzten Prüfung kann die Festlegung der einzelnen Module für die einzelnen Bereiche zusammen mit dem Prüfungsamt nochmals geändert werden, sofern ein Modul für mehr als einen Bereich verwendbar ist.
Diese unwiderrufliche Änderung ist durch den Kandidaten mit einer Unterschrift zu bestätigen. Eine nochmalige Änderung ist damit ausgeschlossen. Sollte der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, gilt nach Ablauf der vier-Wochen Frist der vorliegende Stand der Zuordnung der Notenberechnung. (ASPO § 34 Abs. 4)