Prüfungsausschuss
Prüfungsausschuss und Kommission des Studiengangs
Quantum Engineering Master-Studiengang (M. Sc.)
Amtszeit: 01.10.2018 - 30.09.2021
stimmberechtigte Mitglieder
- Vorsitz:
Prof. Dr. L.W. Molenkamp (Vertretung: Prof. Dr. S. Höfling) - stellv. Vorsitz:
Prof. Dr. P. Jakob (Vertretung: Prof. Dr. R. Ströhmer) - Prof. Dr. R. Thomale (Vertretung: Prof. Dr. W. Porod)
- Prof. Dr. K. Brunner (Vertretung: Prof. Dr. G. Sangiovanni)
- Prof. Dr. A. Denner (Vertretung: Prof. Dr. B. Hecht)
beratende Mitglieder
- Apl. Prof. Dr. H. Buhmann (wissenschaftliche Mitarbeiter)
- Hr. H. Diehm (Vertretung: Fr. Ch. Beck) (Studierende)
Bekanntmachungen Prüfungsausschuss Master Nanostrukturtechnik
Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramtsstudiengänge verlängert sich die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeiten um den Zeitraum der durch die Universitätsleitung regelmäßigen Schließung der Universität Würzburg sowie festgelegten Ausfallzeiten für Lehrveranstaltungen im Zeitraum Weihnachten / Neujahr.
Für den Zeitraum Weihnachten 2014 / Neujahr 2015 bedeutet dies beispielweise eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um den Zeitraum vom 24. Dezember 2014 bis einschließlich 6. Januar 2015, d.h. um zwei Kalenderwochen (14 Kalendertage).
Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs Nanostrukturtechnik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.
Anhang
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Studierende des Master-Studiengangs Nanostrukturtechnik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.2 (2. Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.
Anlage
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Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.
Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link https://www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/alle_studiengaenge/pruefungen_fristen/upload_arbeiten/ zu finden.
Studierende des Master-Studiengangs Nanostrukturtechnik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.2 (2. Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SN bzw. NT zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.
Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs Nanostrukturtechnik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.
Studierende des Master-Studiengangs Nanostrukturtechnik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.2 (2. Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SN bzw. NT zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.
Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Nanostrukturtechnik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"
Nachzuweisen sind:
- Vordiplom Nanostrukturtechnik
- Benotete Scheine der Vorlesungen
- Experimentelle Physik I: Atomphysik
- Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
- 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
- 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
- F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
- Industriepraktikum mit Seminar
- Bachelor Arbeit
Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:
- Vordiplom - Note Experimentelle Physik, Gewicht 36
- Vordiplom - Note Theoretische Physik, Gewicht 8
- Vordiplom - Note Mathematik, Gewicht 16
- Vordiplom - Note Chemie, Gewicht 10
- 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
(Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
- Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
als Bachelor Arbeit, mit Seminar Gewicht 10
Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.