Notenbildung und Modulliste
Notenbildung und Module im Studiengang
Bachelor Physik PO2015
Bildung der Gesamtnote
Im Bachelor-Zeugnis wird für den Pflichtbereich, den Wahlpflichtbereich sowie für die Abschlussarbeit eine Note ausgewiesen. Die Noten werden aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches Mittel) der Noten der einzelnen Module mit benoteten Prüfungen gebildet.
Im Pflichtbereich werden die Noten der einzelnen Unterbereiche aus den jeweils besten benoteten Modulen im angegebenen Umfang berechnet. Der jeweilige Umfang ist in der Spalte "Unterbereichsnote" angegeben.
Im Wahlpflichtbereich gehen die besten der benoteten Module im Umfang von insgesamt 12 ECTS-Punkten in die Bereichsnote ein.
Im Bereich der Schlüsselqualifikationen wird keine Note errechnet und ausgewiesen. Es müssen lediglich die erforderlichen ECTS-Punkte nachgewiesen werden.
Die Note der Bachelorarbeit geht mit doppeltem Gewicht der ECTS-Punkte in die Notenberechnung ein.
Die Gesamtnote wird anhand der untenstehenden Tabelle aus den Bereichsnoten gebildet. (FSB § 9)
Gliederungsebene | ECTS-Punkte | Gewichtungsfaktor für | ||
Unterbe- reichsnote | Bereichs- note | Studien- fachnote | ||
Pflichtbereich | 129 | 129/170 | ||
Modulgruppe Experimentelle Physik | ||||
Klassische Physik | 16 | 8/8 | 16/110 | |
Optik und Quantenphysik I | 6 | 6/6 | 6/110 | |
Optik und Quantenphysik II | 10 | 5/5 | 10/110 | |
Struktur der Materie | 14 | 7/7 | 14/110 | |
Modulgruppe Theoretische Physik | ||||
Mechanik und Quantenmechanik | 16 | 8/8 | 16/110 | |
Statistische Physik u. Elektrodynamik 1 | 6 | 6/6 | 6/110 | |
Statistische Physik u. Elektrodynamik 2 | 10 | 5/5 | 10/110 | |
Modulgruppe Mathematik | ||||
Mathematik 1 und 2 | 16 | 8/8 | 16/110 | |
Mathematik 3 und 4 | 16 | 8/8 | 16/110 | |
Modulgruppe Physikalisches Praktikum | ||||
Physikalisches Praktikum | 19 | 0/110 | ||
Wahlpflichtbereich | 21 | 12/12 | 21/170 | |
Schlüsselqualifikationsbereich | 20 | 0/170 | ||
Fachspezifische Schlüsselqualifikationen | 15 | |||
Allgemeine Schlüsselqualifikationen | 5 | |||
Abschlussarbeit | 10 | 20/170 | ||
Gesamt | 180 |
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Kann die Zuordnung der Module zu den einzelnen Bereichen noch geändert werden?
Ja, kann sie. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bestehen der letzten Prüfung kann die Festlegung der einzelnen Module für die einzelnen Bereiche zusammen mit dem Prüfungsamt nochmals geändert werden, sofern ein Modul für mehr als einen Bereich verwendbar ist. Diese unwiderrufliche Änderung ist durch den Kandidaten mit einer Unterschrift zu bestätigen. Eine nochmalige Änderung ist damit ausgeschlossen. Sollte der Kandidat von diesem Recht nicht Gebrauch machen, gilt nach Ablauf der vier-Wochen Frist der vorliegende Stand der Zuordnung der Notenberechnung. (ASPO § 34 Abs. 4)