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Festlegung der ECTS-Punkte und Modulprüfungen
Die Festlegung der ECTS-Punkte und die vorgesehene Art der Leistungsbewertung (benotet/unbenotet) für die zu bestehenden Teilmodule und Module aus den einzelnen Modulgruppen und Bereichen (Pflicht- und Wahlpflichtbereich sowie Bereich der Schlüsselqualifikationen) sind der Studienfachbeschreibung sowie den Modul- und Teilmodulbeschreibungen zu entnehmen. Die Module des Wahlpflichtbereichs NM („Nanomatrix“) umfassen mindestens 4 SWS (4stündig, 3+1 SWS, V+Ü+P/S) mit jeweils 6 ECTS-Punkten.
Bis spätestens sieben Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des dritten Fachsemesters muss der Kandidat bzw. die Kandidatin mindestens insgesamt 30 ECTS-Punkte aus dem Pflichtbereich, dem Wahlpflichtbereich (NM) und dem Bereich der Schlüsselqualifikationen nachweisen, ansonsten gilt der Bachelor-Studiengang als erstmals nicht bestanden. Hat der Kandidat bzw. die Kandidatin erstmals nicht bestanden und auch bis spätestens sieben Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des vierten Fachsemesters nicht mindestens insgesamt 45 ECTS-Punkte aus dem Pflichtbereich, dem Wahlpflichtbereich (NM) und dem Bereich der Schlüsselqualifikationen nachgewiesen, gilt der Bachelor-Studiengang als endgültig nicht bestanden.
Mündliche modulübergreifende Modulprüfungen
Die modulübergreifenden Prüfungen zur Experimentellen Physik (PREN) und Nanostrukturtechnik (PRN) sind mündliche Prüfungen von ca. 30 Minuten Dauer. Der Inhalt der modulübergreifenden Prüfung in Experimenteller Physik (PREN) umfasst 4 Pflichtmodule, der in Nanostrukturtechnik (PRN) 2 Pflichtmodule der jeweils zugehörigen Modulgruppe Experimentelle Physik (E) bzw. Nanostrukturtechnik (N). Die Auswahl der zu prüfenden Pflichtmodule trifft der Kandidat bzw. die Kandidatin und teilt diese dem Prüfungsamt bei der Prüfungsanmeldung nach dem festgelegten Meldeverfahren mit.
Zur Zulassung zu den modulübergreifenden Prüfungen in Nanostrukturtechnik (PRN) und Experimenteller Physik (PREN) müssen die ECTS-Punkte der gemäß den fachspezifischen Bestimmungen von dem Kandidaten bzw. von der Kandidatin ausgewählten Pflichtmodule nachgewiesen werden.
Erforderliche Module und Modulprüfungen
Für das Bestehen der Bachelor-Prüfung ist der Nachweis der folgenden Module, Prüfungen und ECTS-Punkte aus den unterschiedlichen Bereichen des Studiums erforderlich:
1. aus dem Pflichtbereich:
a. Nanostrukturtechnik: 2 Module mit insgesamt 12 ECTS-Punkten,
b. Ingenieurwissenschaftliches Praktikum: 4 Module mit insgesamt 18 ECTS-Punkten,
c. Ingenieursmathematik: 3 Module mit insgesamt 26 ECTS-Punkten,
d. Chemie: 1 Module mit insgesamt 10 ECTS-Punkten,
e. Modulübergreifende Prüfung Nanostrukturtechnik: 1 Modul mit insgesamt 4 ECTS-Punkten,
f. Experimentelle Physik: 6 Module mit insgesamt 42 ECTS-Punkten,
g. Theoretische Physik: 2 Module mit insgesamt 16 ECTS-Punkten,
h. Modulübergreifende Prüfung Experimentelle Physik: 1 Modul mit insgesamt 4 ECTS-Punkten.
2. aus dem Wahlpflichtbereich NM:
mindestens drei Module im Umfang von 18 ECTS-Punkten aus dem Wahlpflichtbereich NM („Nanomatrix“), bestehend aus den Modulen 08-NM-AW, 08-NM-NS, 11-NM-WP, 11-NM-HM, 11-NM-HP, 11-NM-MB, 11-NM-BW, 07-NM-BS, 11-NM-BV innerhalb und außerhalb der Fakultät; dabei müssen mindestens zwei unterschiedliche Bereiche der „Nanomatrix“ ausgewählt werden.
3. aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen:
a) Fachspezifische Schlüsselqualifikationen im Umfang von 14 ECTS-Punkten: Modul „Auswertung von Messungen und Fehlerrechnung (11-PFR)“ im Umfang von 2 ECTS-Punkten sowie mindestens zwei Module im Umfang von insgesamt 12 ECTS-Punkten aus dem Modulangebot „Computational Physics“ (11-A1), „Labor- und Messtechnik“ (11-A3), „Mathematik für Studierende der Physik und Ingenieurwissenschaften 4 (Funktionentheorie/Funktionalanalysis)“ (11-MI4), „Theoretische Physik 2 (Theoretische Elektrostatik, Elektrodynamik) (11-T2) und „Theoretische Physik 4 (Theoretische Thermodynamik, Statistik) (11-T4).
b) mindestens ein als allgemeine Schlüsselqualifikation gekennzeichnetes Modul im Umfang von mindestens 6 ECTS-Punkten aus einem beliebigen nicht-technischen Studienfach innerhalb oder außerhalb des Angebots der Fakultät.
4. Bachelorarbeit: ein Modul mit 10 ECTS-Punkten