Details entnehmen Sie bitte den Webseiten des jeweiligen Studiengangs bzw. den für Sie gültigen Prüfungsordnungen.
Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal.
Dies ist ab dem 21. November 2012 und bis zum 15. Januar 2013 möglich.
Bitte bewerben Sie sich für jeden Studiengang nur einmal. Wenn Sie die Bestätigungsmail erhalten haben, ist die Bewerbung bei uns eingegangen. Spätere Korrekturen (wenn Sie z.B. merken, dass Sie sich bei der Durchschnittsnote vertippt haben) können Sie per Mail an bewerbung(at)physik(dot)uni-wuerzburg.de mitteilen. Lediglich dann, wenn Sie sich für zwei verschiedene Masterstudiengänge bewerben (z.B. Physik und Nanostrukturtechnik), sind zwei Bewerbungen notwendig.
Wenn Sie bereits zum Wintersemester 2012/13 eine Zulassung erhalten und sich noch nicht eingeschrieben haben, bewerben Sie sich bitte zum Sommersemester 2013 unter Angabe der früheren Bewerbungsnummer erneut. Damit teilen Sie mit, dass sie von der bereits erteilten Zulassung Gebrauch machen und müssen nicht erneut das Zulassungsverfahren durchlaufen. In diesem Fall brauchen Sie nicht nocheinmal die kompletten Bewerbungsunterlagen einzusenden. Bitte reichen Sie aber eine aktuelle Leistungsübersicht ein.
Wenn Sie im Wintersemester 2012/13 im ersten Fachsemester eingeschrieben sind und nicht rechtzeitig das Bachelorzeugnis vorlegen können, bewerben Sie sich ebenfalls unter Angabe der alten Bewerbernummer erneut und reichen eine aktuelle Leistungsübersicht ein. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise, die Sie per Mail von der Studierendenkanzlei erhalten.
Im Laufe der Onlinebewerbung erfahren Sie, welche Unterlagen Sie im Einzelfall einreichen müssen. Dazu gehört auf jeden Fall das Bachelorzeugnis oder eine aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records) mit Noten und ECTS-Punkten.
Die Unterlagen sind bis zum 19. Januar 2013 in Form einer PDF-Datei per E-Mail einzureichen. Eingangsbestätigungen werden nach diesem Datum per E-Mail versendet.
Im Eignungsverfahren wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Masterstudium erfüllen. In den meisten Fällen kann bereits aufgrund der Bewerbungsunterlagen entschieden werden, ob das Eignungsverfahren bestanden ist und die Zulassung erteilt wird. Bewerber, die die Voraussetzungen knapp nicht erfüllen, können zu einer zusätzlichen Eignungsprüfung eingeladen werden.
Den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid erhalten Sie nach Abschluss des Zulassungsverfahrens, voraussichtlich Ende Februar. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Bachelorabschluss haben, erfolgt die Zulassung vorläufig. Mit der Zulassung können Sie sich zum Sommersemester oder zum darauf folgenden Wintersemester einschreiben.
Um endgültig für das Masterstudium zugelassen zu werden, müssen Sie zur Rückmeldefrist zum zweiten Fachsemester (Juli 2013) den Bachelorabschluss nachweisen. Achtung: Andernfalls erfolgt die Exmatrikulation aus dem Masterstudiengang!
(diese Angaben gelten für Würzburger Bachelorabsolventen)
Welches Transcript reiche ich ein?
Bitte verwenden Sie die "Bescheinigung über Module und bisher bestandene Studien- und Prüfungsleistungen", die Sie im SB@Home unter Prüfungsverwaltung / Prüfungsbescheinigungen (modularisierte Studiengänge) / Notenbescheinigung Module erstellen können.
Wieviele ECTS-Punkte habe ich?
Leider weisen die Transcripts die insgesamt erreichten Punkte nicht explizit aus. Die bei der Gesamtnote angegebene Punktzahl bezieht sich auf die Notengewichte bei der Gesamtnotenberechnung. Im Zweifelsfall: Punkte der einzelnen Module von Hand addieren. Dabei zählen die Module, die bestanden sind und zum Studienabschluss beitragen. Es zählen z.B. nicht Schlüsselqualifikationen, die über die in der Prüfungsordnung angegebenen Mindestpunktzahlen hinausgehen.
"halbe Module ...?"
Bei den zweisemestrigen Grundlagenmodulen (11-KM, 11-TQM, ...) gilt: Wenn Sie das Modul noch nicht vollständig aber eine der verpflichtenden Prüfungen bestanden haben (d.h. eine Klausur oder die mündliche Modulprüfung), dürfen Sie das Modul bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl (zum Erreichen der 150 ECTS) mit 8 ECTS mitzählen.
Wenn Sie überlegen, sich für das Masterstudium zu bewerben, bedenken Sie bitte insbesondere, ob es Ihnen voraussichtlich gelingen wird, den Bachelorabschluss rechtzeitig nachzuweisen. Wenn Sie schon jetzt wissen, dass Ihre letzte Prüfung nach der Frist zur Vorlage des Bachelorzeugnisses liegen wird, sollten Sie noch einmal darüber nachdenken.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, haben Sie die Möglichkeit, sich zunächst zu bewerben. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist können sie die Bewerbung zurückziehen. Wenn Sie keine Unterlagen einschicken, hat das denselben Effekt.
Wenn Sie sich online beworben haben und keine Unterlagen einsenden, ist die Bewerbung unwirksam.
Wenn Sie keine ausreichenden Studienleistungen nachweisen können, werden Sie nicht zum Eignungsverfahren zugelassen. Dies hat keine weiteren Konsequenzen und Sie können sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben (keine Wiederbewerbung!).
Sollten Sie das Eignungsverfahren nicht bestehen, wird die Zulassung nicht erteilt. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, das Eignungsverfahren einmalig zu wiederholen.
Wenn Sie die Zulassung erhalten und sich nicht einschreiben, können Sie sich auch im folgenden Semester noch einschreiben (siehe Wiederbewerber).
Jeder, der sich zum Wintersemester 2011/12 oder später für den Masterstudiengang Physik, FOKUS Physik oder Nanostrukturtechnik bewirbt (auch Wiederbewerber) wird in die Prüfungsordnung Version 2.0 eingeschrieben.
Diese unterscheidet sich vor allem durch ein um ein Teilmodul erweitertes Praktikum und das Oberseminar in der Nanostrukturtechnik.
Die Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen 2.0) können Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite einsehen.
Anrechnungen können aus verschiedenen Gründen notwendig sein, z.B. Wechsel in die neue Prüfungsordnung, Wechsel der Hochschule, Einbringen von Studienleistungen aus dem Ausland.
Fragen zur Belegung von Modulen im Master, zur Anerkennung von Modulen usw. müssen in der Regel individuell geklärt werden. Dazu schreiben Sie am besten eine Mail an den Studienkoordinator (s.u.) und/oder vereinbaren einen Termin.
Beachten Sie: Je früher Sie solche Fragen stellen, desto reibungsloser lassen Sie sich meist klären.
Wenn Sie weitere Fragen zum Bewerbungsverfahren oder zum Masterstudium haben, wenden Sie sich an unseren Studienkoordinator.
Mail an den Studienkoordinator