Bekanntmachungen der Prüfungsausschüsse und des Fakultätsrats

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Bekanntmachungen Fakultätsrat

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anlage

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.1 (1 . Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anhang

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Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten (Beschluss der Ausschüsse für Promotion, Habilitation, Studiengänge Physik und Nanostrukturtechnik vom 28.02.2012)


Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten

Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.

Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/wichtige_infos/upload_arbeiten zu finden.

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 20.12.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage1

Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage2

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Abschluss Master of Science with Honors (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 18.04.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.

Anlage

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Anerkennung Oberseminar (Beschlusss des Prüfungsausschusses FOKUS Physik vom 24.04.2008)


Im FOKUS-Master benötigen Sie eine Teilnahme an einem Oberseminar. Solange es ein solches noch nicht gibt, gilt für Sie die folgende Ausnahmeregelung:

Als Oberseminar (4 ECTS) werden die regelmäßige Teilnahme und ein Vortrag in einem Arbeitsgruppenseminar an unserer Fakultät anerkannt. Der Betreuer des Seminars muss ein Dozent unserer Fakultät sein, und er/sie muss sowohl die regelmäßige aktive Teilnahme bestätigen als auch den Vortrag mit einer Note bewerten.

Alternativ kann man wie bisher am Mittelseminar B oder an einem Blockseminar eines Forschungsmoduls, das nicht als FP-Modul verwendet wird, teilnehmen.

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ECTS-Gewichte und Anerkennung von Leistungen im Wahlplichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses Master FOKUS Physik vom 28.12.2007)


1. ECTS-Gewichte in den Wahlpflichtbereichen SP und FP:

Das Verhältnis der ECTS-Punkte Forschungsmodule (FP) zu Spezialvorlesungen (SP) wird von 25:15 auf 16:24 geändert. Dabei müssen mindestens zwei Forschungsmodule belegt werden. [Anm.: ist bereits in die neueste Fassung der fachspez. Ergänzungen zur ASPO aufgenommen, 24.04.2008]
Zusätzlich belegte Forschungsmodule können als SP-Module angerechnet werden. Darüberhinaus können zusätzlich belegte Teilmodule aus FP mit mindestens 4 ECTS-Punkten ebenfalls als SP-Module eingebracht werden. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 5 ECTS-Punkte der SP-Module jeweils aus den beiden Bereichen Experimentelle und Theoretische Physik nachzuweisen.

2. Kursvorlesungen ExpPhys III und IV als SP-Module:

Für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) gilt:
Die Vorlesungen ExpPhys III und IV werden bekanntlich nicht für die Anerkennung zum Bachelor-Abschluss verlangt. Diese Vorlesungen können als SP-Module anerkannt werden.

3. "A-Vorlesungen" (fachspez. Schlüsselqualifikationen):

Die Vorlesungen Computational Physics, Astrophysik, Labor- und Messtechnik und Elektronik sind Grundvorlesungen im Bachelorstudiengang und werden nicht als SP-Module im Masterstudium anerkannt.
Allerdings gibt es für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) diese Ausnahme: Die Vorlesung Astrophysik kann als SP-Modul eingebracht werden, sofern sie nicht für den Bachelorabschluss verwendet wurde.

4. Oberseminar:

Solange es noch kein Oberseminar gibt, muss dafür entweder das Mittelseminar B oder ein Blockseminar aus einem Forschungsmodul, das nicht als SP-Modul verwendet wird, belegt werden.

5. Vorlesung "Magnetismus und Spintransport":

Die Vorlesung „Magnetismus und Spintransport“ der Dozenten Fauth und Schmidt wird als SP-Modul anerkannt.

6. Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik:

Das Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik (Trefzger) wird als SP-Modul anerkannt.

7. Studienleistungen aus der Geophysik:


Vorlesungen und Praktika zur "Geophysik" sind keine "Spezialausbildung in Forschungsbereichen der Fakultät" und können deshalb nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss als SP-Module anerkannt werden.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Physik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Physik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Physik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
    • 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
    • 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,       Gewicht 37
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,          Gewicht 28
  • Vordiplom - Note Mathematik,                      Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Wahlfach P1,                     Gewicht 8
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
    A 1, A 2, A 3, AP                                          jeweiliges Gewicht 6
    (Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der
    experimentellen oder theoretischen
    Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar        Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Nanostrukturtechnik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Nanostrukturtechnik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Nanostrukturtechnik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
    • 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Industriepraktikum mit Seminar
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,      Gewicht 36
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,         Gewicht 8
  • Vordiplom - Note Mathematik,                     Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Chemie,                           Gewicht 10
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
    jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
    (Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
    als Bachelor Arbeit, mit Seminar                  Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Bekanntmachungen Habilitationsausschuss

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anlage

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.1 (1 . Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anhang

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Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten (Beschluss der Ausschüsse für Promotion, Habilitation, Studiengänge Physik und Nanostrukturtechnik vom 28.02.2012)


Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten

Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.

Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/wichtige_infos/upload_arbeiten zu finden.

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 20.12.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage1

Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage2

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Abschluss Master of Science with Honors (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 18.04.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.

Anlage

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Anerkennung Oberseminar (Beschlusss des Prüfungsausschusses FOKUS Physik vom 24.04.2008)


Im FOKUS-Master benötigen Sie eine Teilnahme an einem Oberseminar. Solange es ein solches noch nicht gibt, gilt für Sie die folgende Ausnahmeregelung:

Als Oberseminar (4 ECTS) werden die regelmäßige Teilnahme und ein Vortrag in einem Arbeitsgruppenseminar an unserer Fakultät anerkannt. Der Betreuer des Seminars muss ein Dozent unserer Fakultät sein, und er/sie muss sowohl die regelmäßige aktive Teilnahme bestätigen als auch den Vortrag mit einer Note bewerten.

Alternativ kann man wie bisher am Mittelseminar B oder an einem Blockseminar eines Forschungsmoduls, das nicht als FP-Modul verwendet wird, teilnehmen.

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ECTS-Gewichte und Anerkennung von Leistungen im Wahlplichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses Master FOKUS Physik vom 28.12.2007)


1. ECTS-Gewichte in den Wahlpflichtbereichen SP und FP:

Das Verhältnis der ECTS-Punkte Forschungsmodule (FP) zu Spezialvorlesungen (SP) wird von 25:15 auf 16:24 geändert. Dabei müssen mindestens zwei Forschungsmodule belegt werden. [Anm.: ist bereits in die neueste Fassung der fachspez. Ergänzungen zur ASPO aufgenommen, 24.04.2008]
Zusätzlich belegte Forschungsmodule können als SP-Module angerechnet werden. Darüberhinaus können zusätzlich belegte Teilmodule aus FP mit mindestens 4 ECTS-Punkten ebenfalls als SP-Module eingebracht werden. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 5 ECTS-Punkte der SP-Module jeweils aus den beiden Bereichen Experimentelle und Theoretische Physik nachzuweisen.

2. Kursvorlesungen ExpPhys III und IV als SP-Module:

Für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) gilt:
Die Vorlesungen ExpPhys III und IV werden bekanntlich nicht für die Anerkennung zum Bachelor-Abschluss verlangt. Diese Vorlesungen können als SP-Module anerkannt werden.

3. "A-Vorlesungen" (fachspez. Schlüsselqualifikationen):

Die Vorlesungen Computational Physics, Astrophysik, Labor- und Messtechnik und Elektronik sind Grundvorlesungen im Bachelorstudiengang und werden nicht als SP-Module im Masterstudium anerkannt.
Allerdings gibt es für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) diese Ausnahme: Die Vorlesung Astrophysik kann als SP-Modul eingebracht werden, sofern sie nicht für den Bachelorabschluss verwendet wurde.

4. Oberseminar:

Solange es noch kein Oberseminar gibt, muss dafür entweder das Mittelseminar B oder ein Blockseminar aus einem Forschungsmodul, das nicht als SP-Modul verwendet wird, belegt werden.

5. Vorlesung "Magnetismus und Spintransport":

Die Vorlesung „Magnetismus und Spintransport“ der Dozenten Fauth und Schmidt wird als SP-Modul anerkannt.

6. Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik:

Das Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik (Trefzger) wird als SP-Modul anerkannt.

7. Studienleistungen aus der Geophysik:


Vorlesungen und Praktika zur "Geophysik" sind keine "Spezialausbildung in Forschungsbereichen der Fakultät" und können deshalb nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss als SP-Module anerkannt werden.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Physik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Physik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Physik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
    • 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
    • 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,       Gewicht 37
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,          Gewicht 28
  • Vordiplom - Note Mathematik,                      Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Wahlfach P1,                     Gewicht 8
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
    A 1, A 2, A 3, AP                                          jeweiliges Gewicht 6
    (Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der
    experimentellen oder theoretischen
    Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar        Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Nanostrukturtechnik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Nanostrukturtechnik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Nanostrukturtechnik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
    • 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Industriepraktikum mit Seminar
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,      Gewicht 36
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,         Gewicht 8
  • Vordiplom - Note Mathematik,                     Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Chemie,                           Gewicht 10
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
    jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
    (Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
    als Bachelor Arbeit, mit Seminar                  Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Bekanntmachungen Promotionsausschuss

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anlage

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.1 (1 . Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anhang

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Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten (Beschluss der Ausschüsse für Promotion, Habilitation, Studiengänge Physik und Nanostrukturtechnik vom 28.02.2012)


Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten

Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.

Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/wichtige_infos/upload_arbeiten zu finden.

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 20.12.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage1

Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage2

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Abschluss Master of Science with Honors (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 18.04.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.

Anlage

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Anerkennung Oberseminar (Beschlusss des Prüfungsausschusses FOKUS Physik vom 24.04.2008)


Im FOKUS-Master benötigen Sie eine Teilnahme an einem Oberseminar. Solange es ein solches noch nicht gibt, gilt für Sie die folgende Ausnahmeregelung:

Als Oberseminar (4 ECTS) werden die regelmäßige Teilnahme und ein Vortrag in einem Arbeitsgruppenseminar an unserer Fakultät anerkannt. Der Betreuer des Seminars muss ein Dozent unserer Fakultät sein, und er/sie muss sowohl die regelmäßige aktive Teilnahme bestätigen als auch den Vortrag mit einer Note bewerten.

Alternativ kann man wie bisher am Mittelseminar B oder an einem Blockseminar eines Forschungsmoduls, das nicht als FP-Modul verwendet wird, teilnehmen.

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ECTS-Gewichte und Anerkennung von Leistungen im Wahlplichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses Master FOKUS Physik vom 28.12.2007)


1. ECTS-Gewichte in den Wahlpflichtbereichen SP und FP:

Das Verhältnis der ECTS-Punkte Forschungsmodule (FP) zu Spezialvorlesungen (SP) wird von 25:15 auf 16:24 geändert. Dabei müssen mindestens zwei Forschungsmodule belegt werden. [Anm.: ist bereits in die neueste Fassung der fachspez. Ergänzungen zur ASPO aufgenommen, 24.04.2008]
Zusätzlich belegte Forschungsmodule können als SP-Module angerechnet werden. Darüberhinaus können zusätzlich belegte Teilmodule aus FP mit mindestens 4 ECTS-Punkten ebenfalls als SP-Module eingebracht werden. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 5 ECTS-Punkte der SP-Module jeweils aus den beiden Bereichen Experimentelle und Theoretische Physik nachzuweisen.

2. Kursvorlesungen ExpPhys III und IV als SP-Module:

Für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) gilt:
Die Vorlesungen ExpPhys III und IV werden bekanntlich nicht für die Anerkennung zum Bachelor-Abschluss verlangt. Diese Vorlesungen können als SP-Module anerkannt werden.

3. "A-Vorlesungen" (fachspez. Schlüsselqualifikationen):

Die Vorlesungen Computational Physics, Astrophysik, Labor- und Messtechnik und Elektronik sind Grundvorlesungen im Bachelorstudiengang und werden nicht als SP-Module im Masterstudium anerkannt.
Allerdings gibt es für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) diese Ausnahme: Die Vorlesung Astrophysik kann als SP-Modul eingebracht werden, sofern sie nicht für den Bachelorabschluss verwendet wurde.

4. Oberseminar:

Solange es noch kein Oberseminar gibt, muss dafür entweder das Mittelseminar B oder ein Blockseminar aus einem Forschungsmodul, das nicht als SP-Modul verwendet wird, belegt werden.

5. Vorlesung "Magnetismus und Spintransport":

Die Vorlesung „Magnetismus und Spintransport“ der Dozenten Fauth und Schmidt wird als SP-Modul anerkannt.

6. Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik:

Das Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik (Trefzger) wird als SP-Modul anerkannt.

7. Studienleistungen aus der Geophysik:


Vorlesungen und Praktika zur "Geophysik" sind keine "Spezialausbildung in Forschungsbereichen der Fakultät" und können deshalb nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss als SP-Module anerkannt werden.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Physik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Physik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Physik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
    • 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
    • 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,       Gewicht 37
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,          Gewicht 28
  • Vordiplom - Note Mathematik,                      Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Wahlfach P1,                     Gewicht 8
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
    A 1, A 2, A 3, AP                                          jeweiliges Gewicht 6
    (Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der
    experimentellen oder theoretischen
    Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar        Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Nanostrukturtechnik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Nanostrukturtechnik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Nanostrukturtechnik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
    • 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Industriepraktikum mit Seminar
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,      Gewicht 36
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,         Gewicht 8
  • Vordiplom - Note Mathematik,                     Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Chemie,                           Gewicht 10
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
    jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
    (Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
    als Bachelor Arbeit, mit Seminar                  Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Bekanntmachungen Prüfungsausschuss FOKUS

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anlage

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.1 (1 . Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anhang

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Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten (Beschluss der Ausschüsse für Promotion, Habilitation, Studiengänge Physik und Nanostrukturtechnik vom 28.02.2012)


Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten

Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.

Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/wichtige_infos/upload_arbeiten zu finden.

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 20.12.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage1

Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage2

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Abschluss Master of Science with Honors (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 18.04.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.

Anlage

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Anerkennung Oberseminar (Beschlusss des Prüfungsausschusses FOKUS Physik vom 24.04.2008)


Im FOKUS-Master benötigen Sie eine Teilnahme an einem Oberseminar. Solange es ein solches noch nicht gibt, gilt für Sie die folgende Ausnahmeregelung:

Als Oberseminar (4 ECTS) werden die regelmäßige Teilnahme und ein Vortrag in einem Arbeitsgruppenseminar an unserer Fakultät anerkannt. Der Betreuer des Seminars muss ein Dozent unserer Fakultät sein, und er/sie muss sowohl die regelmäßige aktive Teilnahme bestätigen als auch den Vortrag mit einer Note bewerten.

Alternativ kann man wie bisher am Mittelseminar B oder an einem Blockseminar eines Forschungsmoduls, das nicht als FP-Modul verwendet wird, teilnehmen.

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ECTS-Gewichte und Anerkennung von Leistungen im Wahlplichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses Master FOKUS Physik vom 28.12.2007)


1. ECTS-Gewichte in den Wahlpflichtbereichen SP und FP:

Das Verhältnis der ECTS-Punkte Forschungsmodule (FP) zu Spezialvorlesungen (SP) wird von 25:15 auf 16:24 geändert. Dabei müssen mindestens zwei Forschungsmodule belegt werden. [Anm.: ist bereits in die neueste Fassung der fachspez. Ergänzungen zur ASPO aufgenommen, 24.04.2008]
Zusätzlich belegte Forschungsmodule können als SP-Module angerechnet werden. Darüberhinaus können zusätzlich belegte Teilmodule aus FP mit mindestens 4 ECTS-Punkten ebenfalls als SP-Module eingebracht werden. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 5 ECTS-Punkte der SP-Module jeweils aus den beiden Bereichen Experimentelle und Theoretische Physik nachzuweisen.

2. Kursvorlesungen ExpPhys III und IV als SP-Module:

Für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) gilt:
Die Vorlesungen ExpPhys III und IV werden bekanntlich nicht für die Anerkennung zum Bachelor-Abschluss verlangt. Diese Vorlesungen können als SP-Module anerkannt werden.

3. "A-Vorlesungen" (fachspez. Schlüsselqualifikationen):

Die Vorlesungen Computational Physics, Astrophysik, Labor- und Messtechnik und Elektronik sind Grundvorlesungen im Bachelorstudiengang und werden nicht als SP-Module im Masterstudium anerkannt.
Allerdings gibt es für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) diese Ausnahme: Die Vorlesung Astrophysik kann als SP-Modul eingebracht werden, sofern sie nicht für den Bachelorabschluss verwendet wurde.

4. Oberseminar:

Solange es noch kein Oberseminar gibt, muss dafür entweder das Mittelseminar B oder ein Blockseminar aus einem Forschungsmodul, das nicht als SP-Modul verwendet wird, belegt werden.

5. Vorlesung "Magnetismus und Spintransport":

Die Vorlesung „Magnetismus und Spintransport“ der Dozenten Fauth und Schmidt wird als SP-Modul anerkannt.

6. Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik:

Das Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik (Trefzger) wird als SP-Modul anerkannt.

7. Studienleistungen aus der Geophysik:


Vorlesungen und Praktika zur "Geophysik" sind keine "Spezialausbildung in Forschungsbereichen der Fakultät" und können deshalb nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss als SP-Module anerkannt werden.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Physik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Physik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Physik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
    • 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
    • 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,       Gewicht 37
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,          Gewicht 28
  • Vordiplom - Note Mathematik,                      Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Wahlfach P1,                     Gewicht 8
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
    A 1, A 2, A 3, AP                                          jeweiliges Gewicht 6
    (Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der
    experimentellen oder theoretischen
    Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar        Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Nanostrukturtechnik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Nanostrukturtechnik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Nanostrukturtechnik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
    • 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Industriepraktikum mit Seminar
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,      Gewicht 36
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,         Gewicht 8
  • Vordiplom - Note Mathematik,                     Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Chemie,                           Gewicht 10
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
    jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
    (Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
    als Bachelor Arbeit, mit Seminar                  Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Bekanntmachungen Prüfungsausschuss Bachelor Physik

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anlage

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.1 (1 . Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anhang

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Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten (Beschluss der Ausschüsse für Promotion, Habilitation, Studiengänge Physik und Nanostrukturtechnik vom 28.02.2012)


Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten

Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.

Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/wichtige_infos/upload_arbeiten zu finden.

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 20.12.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage1

Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage2

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Abschluss Master of Science with Honors (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 18.04.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.

Anlage

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Anerkennung Oberseminar (Beschlusss des Prüfungsausschusses FOKUS Physik vom 24.04.2008)


Im FOKUS-Master benötigen Sie eine Teilnahme an einem Oberseminar. Solange es ein solches noch nicht gibt, gilt für Sie die folgende Ausnahmeregelung:

Als Oberseminar (4 ECTS) werden die regelmäßige Teilnahme und ein Vortrag in einem Arbeitsgruppenseminar an unserer Fakultät anerkannt. Der Betreuer des Seminars muss ein Dozent unserer Fakultät sein, und er/sie muss sowohl die regelmäßige aktive Teilnahme bestätigen als auch den Vortrag mit einer Note bewerten.

Alternativ kann man wie bisher am Mittelseminar B oder an einem Blockseminar eines Forschungsmoduls, das nicht als FP-Modul verwendet wird, teilnehmen.

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ECTS-Gewichte und Anerkennung von Leistungen im Wahlplichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses Master FOKUS Physik vom 28.12.2007)


1. ECTS-Gewichte in den Wahlpflichtbereichen SP und FP:

Das Verhältnis der ECTS-Punkte Forschungsmodule (FP) zu Spezialvorlesungen (SP) wird von 25:15 auf 16:24 geändert. Dabei müssen mindestens zwei Forschungsmodule belegt werden. [Anm.: ist bereits in die neueste Fassung der fachspez. Ergänzungen zur ASPO aufgenommen, 24.04.2008]
Zusätzlich belegte Forschungsmodule können als SP-Module angerechnet werden. Darüberhinaus können zusätzlich belegte Teilmodule aus FP mit mindestens 4 ECTS-Punkten ebenfalls als SP-Module eingebracht werden. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 5 ECTS-Punkte der SP-Module jeweils aus den beiden Bereichen Experimentelle und Theoretische Physik nachzuweisen.

2. Kursvorlesungen ExpPhys III und IV als SP-Module:

Für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) gilt:
Die Vorlesungen ExpPhys III und IV werden bekanntlich nicht für die Anerkennung zum Bachelor-Abschluss verlangt. Diese Vorlesungen können als SP-Module anerkannt werden.

3. "A-Vorlesungen" (fachspez. Schlüsselqualifikationen):

Die Vorlesungen Computational Physics, Astrophysik, Labor- und Messtechnik und Elektronik sind Grundvorlesungen im Bachelorstudiengang und werden nicht als SP-Module im Masterstudium anerkannt.
Allerdings gibt es für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) diese Ausnahme: Die Vorlesung Astrophysik kann als SP-Modul eingebracht werden, sofern sie nicht für den Bachelorabschluss verwendet wurde.

4. Oberseminar:

Solange es noch kein Oberseminar gibt, muss dafür entweder das Mittelseminar B oder ein Blockseminar aus einem Forschungsmodul, das nicht als SP-Modul verwendet wird, belegt werden.

5. Vorlesung "Magnetismus und Spintransport":

Die Vorlesung „Magnetismus und Spintransport“ der Dozenten Fauth und Schmidt wird als SP-Modul anerkannt.

6. Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik:

Das Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik (Trefzger) wird als SP-Modul anerkannt.

7. Studienleistungen aus der Geophysik:


Vorlesungen und Praktika zur "Geophysik" sind keine "Spezialausbildung in Forschungsbereichen der Fakultät" und können deshalb nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss als SP-Module anerkannt werden.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Physik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Physik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Physik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
    • 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
    • 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,       Gewicht 37
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,          Gewicht 28
  • Vordiplom - Note Mathematik,                      Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Wahlfach P1,                     Gewicht 8
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
    A 1, A 2, A 3, AP                                          jeweiliges Gewicht 6
    (Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der
    experimentellen oder theoretischen
    Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar        Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

Diese Bekanntmachung als pdf herunterladen

fold faq

Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Nanostrukturtechnik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Nanostrukturtechnik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Nanostrukturtechnik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
    • 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Industriepraktikum mit Seminar
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,      Gewicht 36
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,         Gewicht 8
  • Vordiplom - Note Mathematik,                     Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Chemie,                           Gewicht 10
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
    jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
    (Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
    als Bachelor Arbeit, mit Seminar                  Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Bekanntmachungen Prüfungsausschuss Master Physik

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anlage

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.1 (1 . Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anhang

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Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten (Beschluss der Ausschüsse für Promotion, Habilitation, Studiengänge Physik und Nanostrukturtechnik vom 28.02.2012)


Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten

Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.

Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/wichtige_infos/upload_arbeiten zu finden.

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 20.12.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage1

Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage2

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Abschluss Master of Science with Honors (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 18.04.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.

Anlage

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Anerkennung Oberseminar (Beschlusss des Prüfungsausschusses FOKUS Physik vom 24.04.2008)


Im FOKUS-Master benötigen Sie eine Teilnahme an einem Oberseminar. Solange es ein solches noch nicht gibt, gilt für Sie die folgende Ausnahmeregelung:

Als Oberseminar (4 ECTS) werden die regelmäßige Teilnahme und ein Vortrag in einem Arbeitsgruppenseminar an unserer Fakultät anerkannt. Der Betreuer des Seminars muss ein Dozent unserer Fakultät sein, und er/sie muss sowohl die regelmäßige aktive Teilnahme bestätigen als auch den Vortrag mit einer Note bewerten.

Alternativ kann man wie bisher am Mittelseminar B oder an einem Blockseminar eines Forschungsmoduls, das nicht als FP-Modul verwendet wird, teilnehmen.

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ECTS-Gewichte und Anerkennung von Leistungen im Wahlplichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses Master FOKUS Physik vom 28.12.2007)


1. ECTS-Gewichte in den Wahlpflichtbereichen SP und FP:

Das Verhältnis der ECTS-Punkte Forschungsmodule (FP) zu Spezialvorlesungen (SP) wird von 25:15 auf 16:24 geändert. Dabei müssen mindestens zwei Forschungsmodule belegt werden. [Anm.: ist bereits in die neueste Fassung der fachspez. Ergänzungen zur ASPO aufgenommen, 24.04.2008]
Zusätzlich belegte Forschungsmodule können als SP-Module angerechnet werden. Darüberhinaus können zusätzlich belegte Teilmodule aus FP mit mindestens 4 ECTS-Punkten ebenfalls als SP-Module eingebracht werden. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 5 ECTS-Punkte der SP-Module jeweils aus den beiden Bereichen Experimentelle und Theoretische Physik nachzuweisen.

2. Kursvorlesungen ExpPhys III und IV als SP-Module:

Für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) gilt:
Die Vorlesungen ExpPhys III und IV werden bekanntlich nicht für die Anerkennung zum Bachelor-Abschluss verlangt. Diese Vorlesungen können als SP-Module anerkannt werden.

3. "A-Vorlesungen" (fachspez. Schlüsselqualifikationen):

Die Vorlesungen Computational Physics, Astrophysik, Labor- und Messtechnik und Elektronik sind Grundvorlesungen im Bachelorstudiengang und werden nicht als SP-Module im Masterstudium anerkannt.
Allerdings gibt es für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) diese Ausnahme: Die Vorlesung Astrophysik kann als SP-Modul eingebracht werden, sofern sie nicht für den Bachelorabschluss verwendet wurde.

4. Oberseminar:

Solange es noch kein Oberseminar gibt, muss dafür entweder das Mittelseminar B oder ein Blockseminar aus einem Forschungsmodul, das nicht als SP-Modul verwendet wird, belegt werden.

5. Vorlesung "Magnetismus und Spintransport":

Die Vorlesung „Magnetismus und Spintransport“ der Dozenten Fauth und Schmidt wird als SP-Modul anerkannt.

6. Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik:

Das Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik (Trefzger) wird als SP-Modul anerkannt.

7. Studienleistungen aus der Geophysik:


Vorlesungen und Praktika zur "Geophysik" sind keine "Spezialausbildung in Forschungsbereichen der Fakultät" und können deshalb nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss als SP-Module anerkannt werden.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Physik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Physik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Physik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
    • 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
    • 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,       Gewicht 37
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,          Gewicht 28
  • Vordiplom - Note Mathematik,                      Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Wahlfach P1,                     Gewicht 8
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
    A 1, A 2, A 3, AP                                          jeweiliges Gewicht 6
    (Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der
    experimentellen oder theoretischen
    Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar        Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Nanostrukturtechnik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Nanostrukturtechnik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Nanostrukturtechnik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
    • 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Industriepraktikum mit Seminar
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,      Gewicht 36
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,         Gewicht 8
  • Vordiplom - Note Mathematik,                     Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Chemie,                           Gewicht 10
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
    jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
    (Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
    als Bachelor Arbeit, mit Seminar                  Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Bekanntmachungen Prüfungsausschuss Diplom Physik

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anlage

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.1 (1 . Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anhang

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Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten (Beschluss der Ausschüsse für Promotion, Habilitation, Studiengänge Physik und Nanostrukturtechnik vom 28.02.2012)


Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten

Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.

Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/wichtige_infos/upload_arbeiten zu finden.

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 20.12.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage1

Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage2

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Abschluss Master of Science with Honors (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 18.04.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.

Anlage

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Anerkennung Oberseminar (Beschlusss des Prüfungsausschusses FOKUS Physik vom 24.04.2008)


Im FOKUS-Master benötigen Sie eine Teilnahme an einem Oberseminar. Solange es ein solches noch nicht gibt, gilt für Sie die folgende Ausnahmeregelung:

Als Oberseminar (4 ECTS) werden die regelmäßige Teilnahme und ein Vortrag in einem Arbeitsgruppenseminar an unserer Fakultät anerkannt. Der Betreuer des Seminars muss ein Dozent unserer Fakultät sein, und er/sie muss sowohl die regelmäßige aktive Teilnahme bestätigen als auch den Vortrag mit einer Note bewerten.

Alternativ kann man wie bisher am Mittelseminar B oder an einem Blockseminar eines Forschungsmoduls, das nicht als FP-Modul verwendet wird, teilnehmen.

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ECTS-Gewichte und Anerkennung von Leistungen im Wahlplichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses Master FOKUS Physik vom 28.12.2007)


1. ECTS-Gewichte in den Wahlpflichtbereichen SP und FP:

Das Verhältnis der ECTS-Punkte Forschungsmodule (FP) zu Spezialvorlesungen (SP) wird von 25:15 auf 16:24 geändert. Dabei müssen mindestens zwei Forschungsmodule belegt werden. [Anm.: ist bereits in die neueste Fassung der fachspez. Ergänzungen zur ASPO aufgenommen, 24.04.2008]
Zusätzlich belegte Forschungsmodule können als SP-Module angerechnet werden. Darüberhinaus können zusätzlich belegte Teilmodule aus FP mit mindestens 4 ECTS-Punkten ebenfalls als SP-Module eingebracht werden. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 5 ECTS-Punkte der SP-Module jeweils aus den beiden Bereichen Experimentelle und Theoretische Physik nachzuweisen.

2. Kursvorlesungen ExpPhys III und IV als SP-Module:

Für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) gilt:
Die Vorlesungen ExpPhys III und IV werden bekanntlich nicht für die Anerkennung zum Bachelor-Abschluss verlangt. Diese Vorlesungen können als SP-Module anerkannt werden.

3. "A-Vorlesungen" (fachspez. Schlüsselqualifikationen):

Die Vorlesungen Computational Physics, Astrophysik, Labor- und Messtechnik und Elektronik sind Grundvorlesungen im Bachelorstudiengang und werden nicht als SP-Module im Masterstudium anerkannt.
Allerdings gibt es für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) diese Ausnahme: Die Vorlesung Astrophysik kann als SP-Modul eingebracht werden, sofern sie nicht für den Bachelorabschluss verwendet wurde.

4. Oberseminar:

Solange es noch kein Oberseminar gibt, muss dafür entweder das Mittelseminar B oder ein Blockseminar aus einem Forschungsmodul, das nicht als SP-Modul verwendet wird, belegt werden.

5. Vorlesung "Magnetismus und Spintransport":

Die Vorlesung „Magnetismus und Spintransport“ der Dozenten Fauth und Schmidt wird als SP-Modul anerkannt.

6. Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik:

Das Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik (Trefzger) wird als SP-Modul anerkannt.

7. Studienleistungen aus der Geophysik:


Vorlesungen und Praktika zur "Geophysik" sind keine "Spezialausbildung in Forschungsbereichen der Fakultät" und können deshalb nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss als SP-Module anerkannt werden.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Physik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Physik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Physik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
    • 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
    • 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,       Gewicht 37
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,          Gewicht 28
  • Vordiplom - Note Mathematik,                      Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Wahlfach P1,                     Gewicht 8
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
    A 1, A 2, A 3, AP                                          jeweiliges Gewicht 6
    (Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der
    experimentellen oder theoretischen
    Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar        Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Nanostrukturtechnik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Nanostrukturtechnik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Nanostrukturtechnik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
    • 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Industriepraktikum mit Seminar
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,      Gewicht 36
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,         Gewicht 8
  • Vordiplom - Note Mathematik,                     Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Chemie,                           Gewicht 10
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
    jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
    (Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
    als Bachelor Arbeit, mit Seminar                  Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Bekanntmachungen Prüfungsausschuss Bachelor Nanostrukturtechnik

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anlage

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.1 (1 . Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anhang

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Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten (Beschluss der Ausschüsse für Promotion, Habilitation, Studiengänge Physik und Nanostrukturtechnik vom 28.02.2012)


Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten

Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.

Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/wichtige_infos/upload_arbeiten zu finden.

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 20.12.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage1

Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage2

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Abschluss Master of Science with Honors (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 18.04.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.

Anlage

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Anerkennung Oberseminar (Beschlusss des Prüfungsausschusses FOKUS Physik vom 24.04.2008)


Im FOKUS-Master benötigen Sie eine Teilnahme an einem Oberseminar. Solange es ein solches noch nicht gibt, gilt für Sie die folgende Ausnahmeregelung:

Als Oberseminar (4 ECTS) werden die regelmäßige Teilnahme und ein Vortrag in einem Arbeitsgruppenseminar an unserer Fakultät anerkannt. Der Betreuer des Seminars muss ein Dozent unserer Fakultät sein, und er/sie muss sowohl die regelmäßige aktive Teilnahme bestätigen als auch den Vortrag mit einer Note bewerten.

Alternativ kann man wie bisher am Mittelseminar B oder an einem Blockseminar eines Forschungsmoduls, das nicht als FP-Modul verwendet wird, teilnehmen.

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ECTS-Gewichte und Anerkennung von Leistungen im Wahlplichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses Master FOKUS Physik vom 28.12.2007)


1. ECTS-Gewichte in den Wahlpflichtbereichen SP und FP:

Das Verhältnis der ECTS-Punkte Forschungsmodule (FP) zu Spezialvorlesungen (SP) wird von 25:15 auf 16:24 geändert. Dabei müssen mindestens zwei Forschungsmodule belegt werden. [Anm.: ist bereits in die neueste Fassung der fachspez. Ergänzungen zur ASPO aufgenommen, 24.04.2008]
Zusätzlich belegte Forschungsmodule können als SP-Module angerechnet werden. Darüberhinaus können zusätzlich belegte Teilmodule aus FP mit mindestens 4 ECTS-Punkten ebenfalls als SP-Module eingebracht werden. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 5 ECTS-Punkte der SP-Module jeweils aus den beiden Bereichen Experimentelle und Theoretische Physik nachzuweisen.

2. Kursvorlesungen ExpPhys III und IV als SP-Module:

Für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) gilt:
Die Vorlesungen ExpPhys III und IV werden bekanntlich nicht für die Anerkennung zum Bachelor-Abschluss verlangt. Diese Vorlesungen können als SP-Module anerkannt werden.

3. "A-Vorlesungen" (fachspez. Schlüsselqualifikationen):

Die Vorlesungen Computational Physics, Astrophysik, Labor- und Messtechnik und Elektronik sind Grundvorlesungen im Bachelorstudiengang und werden nicht als SP-Module im Masterstudium anerkannt.
Allerdings gibt es für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) diese Ausnahme: Die Vorlesung Astrophysik kann als SP-Modul eingebracht werden, sofern sie nicht für den Bachelorabschluss verwendet wurde.

4. Oberseminar:

Solange es noch kein Oberseminar gibt, muss dafür entweder das Mittelseminar B oder ein Blockseminar aus einem Forschungsmodul, das nicht als SP-Modul verwendet wird, belegt werden.

5. Vorlesung "Magnetismus und Spintransport":

Die Vorlesung „Magnetismus und Spintransport“ der Dozenten Fauth und Schmidt wird als SP-Modul anerkannt.

6. Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik:

Das Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik (Trefzger) wird als SP-Modul anerkannt.

7. Studienleistungen aus der Geophysik:


Vorlesungen und Praktika zur "Geophysik" sind keine "Spezialausbildung in Forschungsbereichen der Fakultät" und können deshalb nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss als SP-Module anerkannt werden.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Physik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Physik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Physik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
    • 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
    • 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,       Gewicht 37
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,          Gewicht 28
  • Vordiplom - Note Mathematik,                      Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Wahlfach P1,                     Gewicht 8
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
    A 1, A 2, A 3, AP                                          jeweiliges Gewicht 6
    (Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der
    experimentellen oder theoretischen
    Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar        Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Nanostrukturtechnik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Nanostrukturtechnik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Nanostrukturtechnik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
    • 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Industriepraktikum mit Seminar
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,      Gewicht 36
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,         Gewicht 8
  • Vordiplom - Note Mathematik,                     Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Chemie,                           Gewicht 10
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
    jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
    (Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
    als Bachelor Arbeit, mit Seminar                  Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Bekanntmachungen Prüfungsausschuss Master Nanostrukturtechnik

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anlage

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.1 (1 . Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anhang

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Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten (Beschluss der Ausschüsse für Promotion, Habilitation, Studiengänge Physik und Nanostrukturtechnik vom 28.02.2012)


Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten

Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.

Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/wichtige_infos/upload_arbeiten zu finden.

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 20.12.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage1

Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage2

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Abschluss Master of Science with Honors (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 18.04.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.

Anlage

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Anerkennung Oberseminar (Beschlusss des Prüfungsausschusses FOKUS Physik vom 24.04.2008)


Im FOKUS-Master benötigen Sie eine Teilnahme an einem Oberseminar. Solange es ein solches noch nicht gibt, gilt für Sie die folgende Ausnahmeregelung:

Als Oberseminar (4 ECTS) werden die regelmäßige Teilnahme und ein Vortrag in einem Arbeitsgruppenseminar an unserer Fakultät anerkannt. Der Betreuer des Seminars muss ein Dozent unserer Fakultät sein, und er/sie muss sowohl die regelmäßige aktive Teilnahme bestätigen als auch den Vortrag mit einer Note bewerten.

Alternativ kann man wie bisher am Mittelseminar B oder an einem Blockseminar eines Forschungsmoduls, das nicht als FP-Modul verwendet wird, teilnehmen.

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ECTS-Gewichte und Anerkennung von Leistungen im Wahlplichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses Master FOKUS Physik vom 28.12.2007)


1. ECTS-Gewichte in den Wahlpflichtbereichen SP und FP:

Das Verhältnis der ECTS-Punkte Forschungsmodule (FP) zu Spezialvorlesungen (SP) wird von 25:15 auf 16:24 geändert. Dabei müssen mindestens zwei Forschungsmodule belegt werden. [Anm.: ist bereits in die neueste Fassung der fachspez. Ergänzungen zur ASPO aufgenommen, 24.04.2008]
Zusätzlich belegte Forschungsmodule können als SP-Module angerechnet werden. Darüberhinaus können zusätzlich belegte Teilmodule aus FP mit mindestens 4 ECTS-Punkten ebenfalls als SP-Module eingebracht werden. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 5 ECTS-Punkte der SP-Module jeweils aus den beiden Bereichen Experimentelle und Theoretische Physik nachzuweisen.

2. Kursvorlesungen ExpPhys III und IV als SP-Module:

Für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) gilt:
Die Vorlesungen ExpPhys III und IV werden bekanntlich nicht für die Anerkennung zum Bachelor-Abschluss verlangt. Diese Vorlesungen können als SP-Module anerkannt werden.

3. "A-Vorlesungen" (fachspez. Schlüsselqualifikationen):

Die Vorlesungen Computational Physics, Astrophysik, Labor- und Messtechnik und Elektronik sind Grundvorlesungen im Bachelorstudiengang und werden nicht als SP-Module im Masterstudium anerkannt.
Allerdings gibt es für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) diese Ausnahme: Die Vorlesung Astrophysik kann als SP-Modul eingebracht werden, sofern sie nicht für den Bachelorabschluss verwendet wurde.

4. Oberseminar:

Solange es noch kein Oberseminar gibt, muss dafür entweder das Mittelseminar B oder ein Blockseminar aus einem Forschungsmodul, das nicht als SP-Modul verwendet wird, belegt werden.

5. Vorlesung "Magnetismus und Spintransport":

Die Vorlesung „Magnetismus und Spintransport“ der Dozenten Fauth und Schmidt wird als SP-Modul anerkannt.

6. Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik:

Das Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik (Trefzger) wird als SP-Modul anerkannt.

7. Studienleistungen aus der Geophysik:


Vorlesungen und Praktika zur "Geophysik" sind keine "Spezialausbildung in Forschungsbereichen der Fakultät" und können deshalb nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss als SP-Module anerkannt werden.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Physik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Physik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Physik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
    • 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
    • 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,       Gewicht 37
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,          Gewicht 28
  • Vordiplom - Note Mathematik,                      Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Wahlfach P1,                     Gewicht 8
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
    A 1, A 2, A 3, AP                                          jeweiliges Gewicht 6
    (Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der
    experimentellen oder theoretischen
    Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar        Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Nanostrukturtechnik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Nanostrukturtechnik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Nanostrukturtechnik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
    • 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Industriepraktikum mit Seminar
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,      Gewicht 36
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,         Gewicht 8
  • Vordiplom - Note Mathematik,                     Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Chemie,                           Gewicht 10
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
    jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
    (Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
    als Bachelor Arbeit, mit Seminar                  Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Bekanntmachungen Prüfungsausschuss Diplom Nanostrukturtechnik

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anlage

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.1 (1 . Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anhang

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Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten (Beschluss der Ausschüsse für Promotion, Habilitation, Studiengänge Physik und Nanostrukturtechnik vom 28.02.2012)


Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten

Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.

Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/wichtige_infos/upload_arbeiten zu finden.

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 20.12.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage1

Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage2

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Abschluss Master of Science with Honors (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 18.04.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.

Anlage

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Anerkennung Oberseminar (Beschlusss des Prüfungsausschusses FOKUS Physik vom 24.04.2008)


Im FOKUS-Master benötigen Sie eine Teilnahme an einem Oberseminar. Solange es ein solches noch nicht gibt, gilt für Sie die folgende Ausnahmeregelung:

Als Oberseminar (4 ECTS) werden die regelmäßige Teilnahme und ein Vortrag in einem Arbeitsgruppenseminar an unserer Fakultät anerkannt. Der Betreuer des Seminars muss ein Dozent unserer Fakultät sein, und er/sie muss sowohl die regelmäßige aktive Teilnahme bestätigen als auch den Vortrag mit einer Note bewerten.

Alternativ kann man wie bisher am Mittelseminar B oder an einem Blockseminar eines Forschungsmoduls, das nicht als FP-Modul verwendet wird, teilnehmen.

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ECTS-Gewichte und Anerkennung von Leistungen im Wahlplichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses Master FOKUS Physik vom 28.12.2007)


1. ECTS-Gewichte in den Wahlpflichtbereichen SP und FP:

Das Verhältnis der ECTS-Punkte Forschungsmodule (FP) zu Spezialvorlesungen (SP) wird von 25:15 auf 16:24 geändert. Dabei müssen mindestens zwei Forschungsmodule belegt werden. [Anm.: ist bereits in die neueste Fassung der fachspez. Ergänzungen zur ASPO aufgenommen, 24.04.2008]
Zusätzlich belegte Forschungsmodule können als SP-Module angerechnet werden. Darüberhinaus können zusätzlich belegte Teilmodule aus FP mit mindestens 4 ECTS-Punkten ebenfalls als SP-Module eingebracht werden. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 5 ECTS-Punkte der SP-Module jeweils aus den beiden Bereichen Experimentelle und Theoretische Physik nachzuweisen.

2. Kursvorlesungen ExpPhys III und IV als SP-Module:

Für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) gilt:
Die Vorlesungen ExpPhys III und IV werden bekanntlich nicht für die Anerkennung zum Bachelor-Abschluss verlangt. Diese Vorlesungen können als SP-Module anerkannt werden.

3. "A-Vorlesungen" (fachspez. Schlüsselqualifikationen):

Die Vorlesungen Computational Physics, Astrophysik, Labor- und Messtechnik und Elektronik sind Grundvorlesungen im Bachelorstudiengang und werden nicht als SP-Module im Masterstudium anerkannt.
Allerdings gibt es für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) diese Ausnahme: Die Vorlesung Astrophysik kann als SP-Modul eingebracht werden, sofern sie nicht für den Bachelorabschluss verwendet wurde.

4. Oberseminar:

Solange es noch kein Oberseminar gibt, muss dafür entweder das Mittelseminar B oder ein Blockseminar aus einem Forschungsmodul, das nicht als SP-Modul verwendet wird, belegt werden.

5. Vorlesung "Magnetismus und Spintransport":

Die Vorlesung „Magnetismus und Spintransport“ der Dozenten Fauth und Schmidt wird als SP-Modul anerkannt.

6. Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik:

Das Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik (Trefzger) wird als SP-Modul anerkannt.

7. Studienleistungen aus der Geophysik:


Vorlesungen und Praktika zur "Geophysik" sind keine "Spezialausbildung in Forschungsbereichen der Fakultät" und können deshalb nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss als SP-Module anerkannt werden.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Physik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Physik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Physik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
    • 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
    • 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,       Gewicht 37
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,          Gewicht 28
  • Vordiplom - Note Mathematik,                      Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Wahlfach P1,                     Gewicht 8
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
    A 1, A 2, A 3, AP                                          jeweiliges Gewicht 6
    (Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der
    experimentellen oder theoretischen
    Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar        Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Nanostrukturtechnik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Nanostrukturtechnik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Nanostrukturtechnik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
    • 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Industriepraktikum mit Seminar
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,      Gewicht 36
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,         Gewicht 8
  • Vordiplom - Note Mathematik,                     Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Chemie,                           Gewicht 10
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
    jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
    (Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
    als Bachelor Arbeit, mit Seminar                  Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Bekanntmachungen Bachelor Mathematische Physik

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anlage

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.1 (1 . Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anhang

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Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten (Beschluss der Ausschüsse für Promotion, Habilitation, Studiengänge Physik und Nanostrukturtechnik vom 28.02.2012)


Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten

Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.

Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/wichtige_infos/upload_arbeiten zu finden.

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 20.12.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage1

Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage2

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Abschluss Master of Science with Honors (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 18.04.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.

Anlage

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Anerkennung Oberseminar (Beschlusss des Prüfungsausschusses FOKUS Physik vom 24.04.2008)


Im FOKUS-Master benötigen Sie eine Teilnahme an einem Oberseminar. Solange es ein solches noch nicht gibt, gilt für Sie die folgende Ausnahmeregelung:

Als Oberseminar (4 ECTS) werden die regelmäßige Teilnahme und ein Vortrag in einem Arbeitsgruppenseminar an unserer Fakultät anerkannt. Der Betreuer des Seminars muss ein Dozent unserer Fakultät sein, und er/sie muss sowohl die regelmäßige aktive Teilnahme bestätigen als auch den Vortrag mit einer Note bewerten.

Alternativ kann man wie bisher am Mittelseminar B oder an einem Blockseminar eines Forschungsmoduls, das nicht als FP-Modul verwendet wird, teilnehmen.

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ECTS-Gewichte und Anerkennung von Leistungen im Wahlplichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses Master FOKUS Physik vom 28.12.2007)


1. ECTS-Gewichte in den Wahlpflichtbereichen SP und FP:

Das Verhältnis der ECTS-Punkte Forschungsmodule (FP) zu Spezialvorlesungen (SP) wird von 25:15 auf 16:24 geändert. Dabei müssen mindestens zwei Forschungsmodule belegt werden. [Anm.: ist bereits in die neueste Fassung der fachspez. Ergänzungen zur ASPO aufgenommen, 24.04.2008]
Zusätzlich belegte Forschungsmodule können als SP-Module angerechnet werden. Darüberhinaus können zusätzlich belegte Teilmodule aus FP mit mindestens 4 ECTS-Punkten ebenfalls als SP-Module eingebracht werden. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 5 ECTS-Punkte der SP-Module jeweils aus den beiden Bereichen Experimentelle und Theoretische Physik nachzuweisen.

2. Kursvorlesungen ExpPhys III und IV als SP-Module:

Für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) gilt:
Die Vorlesungen ExpPhys III und IV werden bekanntlich nicht für die Anerkennung zum Bachelor-Abschluss verlangt. Diese Vorlesungen können als SP-Module anerkannt werden.

3. "A-Vorlesungen" (fachspez. Schlüsselqualifikationen):

Die Vorlesungen Computational Physics, Astrophysik, Labor- und Messtechnik und Elektronik sind Grundvorlesungen im Bachelorstudiengang und werden nicht als SP-Module im Masterstudium anerkannt.
Allerdings gibt es für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) diese Ausnahme: Die Vorlesung Astrophysik kann als SP-Modul eingebracht werden, sofern sie nicht für den Bachelorabschluss verwendet wurde.

4. Oberseminar:

Solange es noch kein Oberseminar gibt, muss dafür entweder das Mittelseminar B oder ein Blockseminar aus einem Forschungsmodul, das nicht als SP-Modul verwendet wird, belegt werden.

5. Vorlesung "Magnetismus und Spintransport":

Die Vorlesung „Magnetismus und Spintransport“ der Dozenten Fauth und Schmidt wird als SP-Modul anerkannt.

6. Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik:

Das Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik (Trefzger) wird als SP-Modul anerkannt.

7. Studienleistungen aus der Geophysik:


Vorlesungen und Praktika zur "Geophysik" sind keine "Spezialausbildung in Forschungsbereichen der Fakultät" und können deshalb nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss als SP-Module anerkannt werden.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Physik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Physik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Physik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
    • 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
    • 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,       Gewicht 37
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,          Gewicht 28
  • Vordiplom - Note Mathematik,                      Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Wahlfach P1,                     Gewicht 8
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
    A 1, A 2, A 3, AP                                          jeweiliges Gewicht 6
    (Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der
    experimentellen oder theoretischen
    Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar        Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Nanostrukturtechnik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Nanostrukturtechnik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Nanostrukturtechnik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
    • 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Industriepraktikum mit Seminar
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,      Gewicht 36
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,         Gewicht 8
  • Vordiplom - Note Mathematik,                     Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Chemie,                           Gewicht 10
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
    jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
    (Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
    als Bachelor Arbeit, mit Seminar                  Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Bekanntmachungen Master Mathematische Physik

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anlage

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.1 (1 . Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anhang

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Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten (Beschluss der Ausschüsse für Promotion, Habilitation, Studiengänge Physik und Nanostrukturtechnik vom 28.02.2012)


Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten

Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.

Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/wichtige_infos/upload_arbeiten zu finden.

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 20.12.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage1

Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage2

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Abschluss Master of Science with Honors (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 18.04.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.

Anlage

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Anerkennung Oberseminar (Beschlusss des Prüfungsausschusses FOKUS Physik vom 24.04.2008)


Im FOKUS-Master benötigen Sie eine Teilnahme an einem Oberseminar. Solange es ein solches noch nicht gibt, gilt für Sie die folgende Ausnahmeregelung:

Als Oberseminar (4 ECTS) werden die regelmäßige Teilnahme und ein Vortrag in einem Arbeitsgruppenseminar an unserer Fakultät anerkannt. Der Betreuer des Seminars muss ein Dozent unserer Fakultät sein, und er/sie muss sowohl die regelmäßige aktive Teilnahme bestätigen als auch den Vortrag mit einer Note bewerten.

Alternativ kann man wie bisher am Mittelseminar B oder an einem Blockseminar eines Forschungsmoduls, das nicht als FP-Modul verwendet wird, teilnehmen.

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ECTS-Gewichte und Anerkennung von Leistungen im Wahlplichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses Master FOKUS Physik vom 28.12.2007)


1. ECTS-Gewichte in den Wahlpflichtbereichen SP und FP:

Das Verhältnis der ECTS-Punkte Forschungsmodule (FP) zu Spezialvorlesungen (SP) wird von 25:15 auf 16:24 geändert. Dabei müssen mindestens zwei Forschungsmodule belegt werden. [Anm.: ist bereits in die neueste Fassung der fachspez. Ergänzungen zur ASPO aufgenommen, 24.04.2008]
Zusätzlich belegte Forschungsmodule können als SP-Module angerechnet werden. Darüberhinaus können zusätzlich belegte Teilmodule aus FP mit mindestens 4 ECTS-Punkten ebenfalls als SP-Module eingebracht werden. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 5 ECTS-Punkte der SP-Module jeweils aus den beiden Bereichen Experimentelle und Theoretische Physik nachzuweisen.

2. Kursvorlesungen ExpPhys III und IV als SP-Module:

Für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) gilt:
Die Vorlesungen ExpPhys III und IV werden bekanntlich nicht für die Anerkennung zum Bachelor-Abschluss verlangt. Diese Vorlesungen können als SP-Module anerkannt werden.

3. "A-Vorlesungen" (fachspez. Schlüsselqualifikationen):

Die Vorlesungen Computational Physics, Astrophysik, Labor- und Messtechnik und Elektronik sind Grundvorlesungen im Bachelorstudiengang und werden nicht als SP-Module im Masterstudium anerkannt.
Allerdings gibt es für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) diese Ausnahme: Die Vorlesung Astrophysik kann als SP-Modul eingebracht werden, sofern sie nicht für den Bachelorabschluss verwendet wurde.

4. Oberseminar:

Solange es noch kein Oberseminar gibt, muss dafür entweder das Mittelseminar B oder ein Blockseminar aus einem Forschungsmodul, das nicht als SP-Modul verwendet wird, belegt werden.

5. Vorlesung "Magnetismus und Spintransport":

Die Vorlesung „Magnetismus und Spintransport“ der Dozenten Fauth und Schmidt wird als SP-Modul anerkannt.

6. Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik:

Das Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik (Trefzger) wird als SP-Modul anerkannt.

7. Studienleistungen aus der Geophysik:


Vorlesungen und Praktika zur "Geophysik" sind keine "Spezialausbildung in Forschungsbereichen der Fakultät" und können deshalb nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss als SP-Module anerkannt werden.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Physik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Physik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Physik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
    • 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
    • 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,       Gewicht 37
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,          Gewicht 28
  • Vordiplom - Note Mathematik,                      Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Wahlfach P1,                     Gewicht 8
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
    A 1, A 2, A 3, AP                                          jeweiliges Gewicht 6
    (Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der
    experimentellen oder theoretischen
    Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar        Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Nanostrukturtechnik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Nanostrukturtechnik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Nanostrukturtechnik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
    • 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Industriepraktikum mit Seminar
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,      Gewicht 36
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,         Gewicht 8
  • Vordiplom - Note Mathematik,                     Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Chemie,                           Gewicht 10
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
    jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
    (Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
    als Bachelor Arbeit, mit Seminar                  Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Bekanntmachungen Lehramt Physik

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Gemäß § 9 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anlage

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 28.02.2013)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 1.1 (1 . Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der für sie geltenden Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage genannten Module belegen.

Anhang

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Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten (Beschluss der Ausschüsse für Promotion, Habilitation, Studiengänge Physik und Nanostrukturtechnik vom 28.02.2012)


Einreichung elektronischer Versionen von Habilitationen, Dissertationen, Bachelor- und Masterarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten

Ergänzend zu den Regelungen der jeweils aktuell gültigen Habilitationsordnung, Promotionsordnung und den fachspezifischen Bestimmungen der Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramts-studiengänge ist zur Beschleunigung des Umlaufverfahrens in der Fakultät und der Begutachtung der o.g. Arbeiten bzw. Dokumente die Einreichung einer elektronischen Version im PDF-Format als eine einzige Datei erforderlich.

Die Einreichung der elektronischen Version hat durch den Kandidat bzw. die Kandidatin über den Quickr-Server der Fakultät für Physik und Astronomie zu erfolgen über die Internetadresse go.uni-wuerzburg.de/dekanat. Wichtige Hinweise zu den geforderten Angaben und zum Format der elektronischen Einreichung sind auf dem Server unter Online-Hilfe zum Upload oder unter dem Link www.physik.uni-wuerzburg.de/studium/wichtige_infos/upload_arbeiten zu finden.

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Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 20.12.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage1

Gemäß § 3 Abs. 3 der Fachspezifischen Bestimmungen beschließt der Prüfungsausschuss im Vorgriff auf eine später zu erfolgende Änderungssatzung die folgende Erweiterung des Wahlpflichtbereiches.
Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Version 2.0 nach ASPO 2009 studieren, können im Wahlpflichtbereich zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung aufgeführten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module belegen.

Anlage2

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Abschluss Master of Science with Honors (Beschluss des Prüfungsausschusses für den Master-Studiengang FOKUS Physik vom 18.04.2011)


Zulassung von Modulen im Wahlpflichtbereich

Studierende des Master-Studiengangs FOKUS Physik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2011/12, die gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen Versionen 1.0 oder 1.1 (Erste Änderungssatzung nach ASPO 2007) studieren, können im Wahlpflichtbereich SP bzw. FP zusätzlich zu den in der Studienfachbeschreibung genannten Modulen die in der Anlage zu diesem Beschluss genannten Module (Modul-Kurzbezeichnung beachten) belegen.

Anlage

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Anerkennung Oberseminar (Beschlusss des Prüfungsausschusses FOKUS Physik vom 24.04.2008)


Im FOKUS-Master benötigen Sie eine Teilnahme an einem Oberseminar. Solange es ein solches noch nicht gibt, gilt für Sie die folgende Ausnahmeregelung:

Als Oberseminar (4 ECTS) werden die regelmäßige Teilnahme und ein Vortrag in einem Arbeitsgruppenseminar an unserer Fakultät anerkannt. Der Betreuer des Seminars muss ein Dozent unserer Fakultät sein, und er/sie muss sowohl die regelmäßige aktive Teilnahme bestätigen als auch den Vortrag mit einer Note bewerten.

Alternativ kann man wie bisher am Mittelseminar B oder an einem Blockseminar eines Forschungsmoduls, das nicht als FP-Modul verwendet wird, teilnehmen.

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ECTS-Gewichte und Anerkennung von Leistungen im Wahlplichtbereich (Beschluss des Prüfungsausschusses Master FOKUS Physik vom 28.12.2007)


1. ECTS-Gewichte in den Wahlpflichtbereichen SP und FP:

Das Verhältnis der ECTS-Punkte Forschungsmodule (FP) zu Spezialvorlesungen (SP) wird von 25:15 auf 16:24 geändert. Dabei müssen mindestens zwei Forschungsmodule belegt werden. [Anm.: ist bereits in die neueste Fassung der fachspez. Ergänzungen zur ASPO aufgenommen, 24.04.2008]
Zusätzlich belegte Forschungsmodule können als SP-Module angerechnet werden. Darüberhinaus können zusätzlich belegte Teilmodule aus FP mit mindestens 4 ECTS-Punkten ebenfalls als SP-Module eingebracht werden. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 5 ECTS-Punkte der SP-Module jeweils aus den beiden Bereichen Experimentelle und Theoretische Physik nachzuweisen.

2. Kursvorlesungen ExpPhys III und IV als SP-Module:

Für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) gilt:
Die Vorlesungen ExpPhys III und IV werden bekanntlich nicht für die Anerkennung zum Bachelor-Abschluss verlangt. Diese Vorlesungen können als SP-Module anerkannt werden.

3. "A-Vorlesungen" (fachspez. Schlüsselqualifikationen):

Die Vorlesungen Computational Physics, Astrophysik, Labor- und Messtechnik und Elektronik sind Grundvorlesungen im Bachelorstudiengang und werden nicht als SP-Module im Masterstudium anerkannt.
Allerdings gibt es für die FOKUS-Studierenden aus dem Diplomstudiengang (F3, F5 und F7) diese Ausnahme: Die Vorlesung Astrophysik kann als SP-Modul eingebracht werden, sofern sie nicht für den Bachelorabschluss verwendet wurde.

4. Oberseminar:

Solange es noch kein Oberseminar gibt, muss dafür entweder das Mittelseminar B oder ein Blockseminar aus einem Forschungsmodul, das nicht als SP-Modul verwendet wird, belegt werden.

5. Vorlesung "Magnetismus und Spintransport":

Die Vorlesung „Magnetismus und Spintransport“ der Dozenten Fauth und Schmidt wird als SP-Modul anerkannt.

6. Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik:

Das Seminar zur experimentellen Teilchen- und Astroteilchenphysik (Trefzger) wird als SP-Modul anerkannt.

7. Studienleistungen aus der Geophysik:


Vorlesungen und Praktika zur "Geophysik" sind keine "Spezialausbildung in Forschungsbereichen der Fakultät" und können deshalb nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss als SP-Module anerkannt werden.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Physik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Physik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Physik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • Theoretische Physik IV: Thermodynamik und Statistische Mechanik
    • 2 Scheine aus Wahlbereich P2: Angewandte Physik I, 11, 111 und Einführung in die Astrophysik
    • 1 Schein aus Wahlbereich P 3: Beliebiges Fach außerhalb der Fakultät mit 6 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,       Gewicht 37
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,          Gewicht 28
  • Vordiplom - Note Mathematik,                      Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Wahlfach P1,                     Gewicht 8
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach P2:
    A 1, A 2, A 3, AP                                          jeweiliges Gewicht 6
    (Ausnahme: Studierende des 6. Fachsemesters im SS 2007, die keinen benoteten Schein aus WP2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der
    experimentellen oder theoretischen
    Physik als Bachelor Arbeit, mit Seminar        Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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Anerkennungsregelung für Diplomstudierende im Übergang vom Diplom- zum Bachelor- bzw. Master-FOKUS-Studiensystem (Beschlusss des Prüfungsausschusses Bachelor und Master FOKUS Nanostrukturtechnik vom 18.07.2007)


Anerkennung der Studienleistungen der FOKUS-Studierenden im Diplomstudiengang Nanostrukturtechnik als Leistungen für den Abschluss "Bachelor of Science"

Nachzuweisen sind:

  • Vordiplom Nanostrukturtechnik
  • Benotete Scheine der Vorlesungen
    • Experimentelle Physik I: Atomphysik
    • Experimentelle Physik 11: Molekülphysik
    • 3 Scheine aus Wahlbereich N2 (Nanomatrix)
    • 1 Schein aus Wahlbereich N 3: Beliebiges nicht-technisches Fach außerhalb der Fakultät mit 3 ECTS-Punkten
  • F - Praktikum Bachelor (2 Versuche)
  • Industriepraktikum mit Seminar
  • Bachelor Arbeit


Die Bachelor-Note wird aus folgenden Studienleistungen mit dem entsprechenden Gewicht der zugehörigen ECTS-Punkte gebildet:

  • Vordiplom - Note Experimentelle Physik,      Gewicht 36
  • Vordiplom - Note Theoretische Physik,         Gewicht 8
  • Vordiplom - Note Mathematik,                     Gewicht 16
  • Vordiplom - Note Chemie,                           Gewicht 10
  • 2 benotete Scheine aus dem Wahlfach N2, Module der Nanomatrix:
    jeweiliges Gewicht 12 (erhöht als Ersatz für die fehlende mündliche Prüfung)
    (Ausnahme: Studierende, die keinen benoteten Schein aus N2 erhalten haben)
  • Projektpraktikum der Nanostrukturtechnik
    als Bachelor Arbeit, mit Seminar                  Gewicht 10


Der Bereich "Schlüsselqualifikation" kann nicht in die Bewertung eingehen, da dazu noch keine Module ausgewiesen sind. Auf zusätzliche mündliche Prüfungen im 6. Semester wird verzichtet. Die Scheine aus den oben genannten Vorlesungen und Seminaren sollen benotet werden; diese Noten werden im Bachelor - Zeugnis ausgewiesen. Dieses Zeugnis (Transcript of Records) enthält eine Liste aller erbrachten Studienleistungen.

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