FOKUS Master Physik bis SS 11
Aufgrund seiner Ausgestaltung und Ziele und um den besonderen Charakter des Studiengangs gerecht zu werden, werden die BewerberInnen einem speziellen Eignungsverfahren unterzogen. Über die Auswahl der BewerberInnen entscheiden die ProfessorInnen einer von der Fakultät für Physik und Astronomie eingesetzten Eignungskommission.
Die vollständige Beschreibung des Eignungsverfahrens, der Zusammensetzung der Eignungskommission, der Zulassungskriterien und Zulassungsfristen stehen im Bereich "Studien- und Prüfungsordnungen" und hier als
Download zur Verfügung.
Festlegung der Zulassungsfristen
Die Zulassung zum Masterstudiengang FOKUS Physik ist rechtzeitig und formgerecht für das gewünschte Sommer- oder Wintersemester bei der Julius-Maximilians-Universität Würzburg zu beantragen. Die diesbezüglichen Regelungen und Fristen können durch die Fakultät für Physik und Astronomie abweichend von den entsprechenden Bestimmungen für die normalen Master-Studiengänge festgelegt werden. Änderungen werden im Internet bekannt gegeben.
Aufschiebend bedingte und endgültige Zulassung zum Studiengang
Studierende, die noch keinen Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss haben, können vorläufig zum Masterstudiengang FOKUS Physik zugelassen werden. Sie müssen diesen Abschluss spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters des Masterstudiengangs FOKUS Physik nachweisen, da sonst die vorläufige Zulassung erlischt.
Erst nach Vorliegen dieses Abschlusses entscheidet die zuständige Eignungskommission über die endgültige Zulassung zum Studiengang FOKUS Physik.
Studierende, die bereits einen Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss haben, aber die Zulassungskriterien nicht erfüllen, können bei Vorliegen besonderer Leistungen ebenfalls zugelassen werden. Dies gilt insbesondere für nicht im engeren Fachgebiet Physik an der Fakultät für Physik und Astronomie der Universität Würzburg erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen. Über alle genannten Regelungen, insbesondere über die Bestimmungen der vorläufigen und endgültigen Zulassung sowie über alle anderen damit in Zusammenhang stehenden Fragen entscheidet die Eignungskommission des Studienfachs.