Informationen zum Thema Bafög
Bescheinigungen nach § 48 BAföG
Zuständig für die Ausstellung von Bescheinigungen nach § 48 BAFöG für Studierende der Fakultät für Physik und Astronomie ist:
Dr. Karsten Schutte
Geschäftsführung LSF (Lehre, Studium, Forschung)
Fakultät für Physik und Astronomie
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Die Formulare (z.B. Formblatt 5 Leistungsnachweis nach Fachsemester) sind - soweit möglich - selbst auszufüllen.
Abhängig von den unten genannten Fällen sind zudem Nachweise vorzulegen:
- gilt nur für Studierende in Diplom-Studiengängen und nicht-modularisierten Lehramtsstudiengängen
- alle Scheine, alle Zulassungen zu Prüfungen bzw. die Bescheinigungen über Studien- und Prüfungsleistungen
- gilt nur für Studierende in Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramtsstudiengängen
- keine Nachweise erforderlich
Bitte legen Sie die Formblätter und ggf. erforderliche Nachweise im Original zunächst während der Öffnungszeiten im Studierendensekretariat (Servicezentrum) der Fakultät vor.
Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit !
Studierendsekretariat der Fakultät für Physik und Astronomie
Physikalisches Institut, Raum B 023 / B 024
Am Hubland, D - 97074 Würzburg
Tel: 0931 31 85720
Fax: 0931 888 5508
Email an das Studierensekretariat
Bitte unbedingt beachten:
Die Bearbeitungszeit für die Bescheinigungen beträgt mindestens 5 Werktage nach Vorliegen aller erforderlichen Nachweise.
Bitte legen Sie die Unterlagen also rechtzeitig im Studierendendekant vor, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.
Quick Info
Quick Navigation
Quick Links
- Email-/Telefonverzeichnis
- Vorlesungsverzeichnis
- SB@Home Zugang
- WueCampus Zugang
- Raumverwaltung
- Auslandsstudium
- Fachschaft Physik & Nano
- CIP-Pool Physik
- Alumni Physik
- Webmail / Mailsystem Physik
- Physikalisches Kolloquium
- Physik am Samstag
- FOKUS Master-Studienprogramm
- Jobbörse / Stellenangebote
- FAQ ComputerPool
- FAQ Studium
Infos zum BAfÖG (Studentenwerk Würzburg - Geld)

