Bescheinigungen nach § 48 BAföG

Zuständig für die Ausstellung von Bescheinigungen nach § 48 BAFöG für Studierende der Fakultät für Physik und Astronomie ist:

Dr. Karsten Schutte
Geschäftsführung LSF (Lehre, Studium, Forschung)
Fakultät für Physik und Astronomie
Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Die Formulare (z.B.  Formblatt 5 Leistungsnachweis nach Fachsemester) sind - soweit möglich - selbst auszufüllen.

Abhängig von den unten genannten Fällen sind zudem Nachweise vorzulegen:

  • gilt nur für Studierende in Diplom-Studiengängen und nicht-modularisierten Lehramtsstudiengängen
  • alle Scheine, alle Zulassungen zu Prüfungen bzw. die Bescheinigungen über Studien- und Prüfungsleistungen
  • gilt nur für Studierende in Bachelor-, Master- und modularisierten Lehramtsstudiengängen
  • keine Nachweise erforderlich

Bitte legen Sie die Formblätter und ggf. erforderliche Nachweise im Original zunächst während der Öffnungszeiten im Studierendensekretariat (Servicezentrum) der Fakultät vor.

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit !

Studierendsekretariat der Fakultät für Physik und Astronomie
Physikalisches Institut, Raum B 023 / B 024
Am Hubland, D - 97074 Würzburg
Tel: 0931 31 85720
Fax: 0931 888 5508
Email an das Studierensekretariat

Bitte unbedingt beachten:

Die Bearbeitungszeit für die Bescheinigungen beträgt mindestens 5 Werktage nach Vorliegen aller erforderlichen Nachweise.

Bitte legen Sie die Unterlagen also rechtzeitig im Studierendendekant vor, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Fakultät für Physik und Astronomie    Am Hubland     97074 Würzburg     Tel. 0931 31 - 85720     Fax 0931 31 - 85507

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