FOKUS Master Nanostrukturtechnik bis SS 11
Grundlage für alle rechtlichen Fragen rund um das Studium bildet die jeweils abhängig vom Studienbeginn geltende Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der Universität Würzburg für alle Bachelor- und Masterstudiengänge.
Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO, Version 1.0) bei Studienbeginn ab WS 2007/08
Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO, Version 2.0) bei Studienbeginn ab WS 2009/10
Diese allgemeinen Bestimmungen werden durch die entsprechenden Fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Studienfachs ergänzt. Diese enthalten alle wesentlichen Regelungen zum Ablauf des Studiums, der Prüfungen und Fristen, der erforderlichen Module zum Bestehen des Studiengangs sowie der Bildung der Gesamtnote. Abhängig vom jeweiligen Studienbeginn gelten die unten aufgeführten Fachspezifischen Bestimmungen und zugehörigen Änderungssatzungen.
Fachspezifischen Bestimmungen (FSB, Version 1.0) zur ASPO 1.0 bei Studienbeginn WS 2007/08
Fachspezifische Bestimmungen (FSB, 1. Änderungssatzung, Version 1.1) zur ASPO 1.0 bei Studienbeginn WS 2008/09Die Fachspezifischen Bestimmungen werden ergänzt durch die Studienfachbeschreibung (Anlage 1 der Fachspezifischen Bestimmungen). Diese ist eine Liste aller im Studiengang verwendeten Module mit der Zuordnung der Module zu den einzelnen Bereichen des Studiums (Pflicht, Wahlpflicht, fachspezifische und allgemeine Schlüsselqualifikationen).
Zudem enthalten die Fachspezifischen Bestimmungen das vollständige Modulhandbuch (Anlage 2 der Fachspezifischen Bestimmungen) des entsprechenden Studiengangs. Bitte beachten Sie, dass diese Modulhandbücher bis zu 300 Seiten umfassen können.
Die
Erläuterung des Wahlpflichtbereichs NM (Anlage 3 der Fachspezifischen Bestimmungen) mit den unterschiedlichen Anwendungs- und Technologierichtungen der Nanostrukturtechnik und der entsprechenden Zuordnung der Module zu den Bereichen der „Nanomatrix“ ist als Anlage Bestandteil der fachspezifischen Bestimmungen.
Die Festlegung der Zugangsvoraussetzungen (Anlage 4 der Fachspezifischen Bestimmungen) des Studiengangs enthalten die vollständige Beschreibung des Eignungsverfahrens, der Zusammensetzung der Eignungskommission, der Zulassungskriterien und Zulassungsfristen.
Bitte beachten Sie auch ggf. noch weitere vorhandene Ergänzungen bzw. Anlagen in den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen, z.B. Erläuterungen zu bestimmten Wahlpflichtbereichen oder auch die Festlegung von Zulassungsvoraussetzungen.
Die ständig aktualisierten Fassungen der Studienfachbeschreibungen und der Modulhandbücher für alle modularisierten Studiengänge der Fakultät finden Sie in unserer Moduldatenbank.
Bitte beachten Sie auch die wichtigen Bekanntmachungen unserer Prüfungsausschüsse. Diese wesentlichen Ausführungsbestimmungen und Beschlüsse der Prüfungsausschüsse ergänzen die fachspezifischen Bestimmungen.
Wichtiger Hinweis: Alle obigen Angaben sowie die Zusammenstellung der Dokumente sind unverbindlich und ohne Gewähr. Die rechtsverbindlichen Fassungen finden Sie auf den
Seiten der Zentralverwaltung der Universität.